Die Konkretisierung und Festlegung der Obergrenze auf 580.000 Jahrestonnen im MHKW Ruhleben ist nötig, um jedem Zweifel zu begegnen und eine Ausweitung der Verbrennung bei allen weiteren Planungen entschieden entgegenzutreten. Denn der Ausbau des MHKW Ruhleben wird von verschiedenen politischen Vertretern unmißverständlich angesteuert bzw. in Kauf genommen. Die Anstrengungen zur Zero-Waste-Stadt dürfen nicht durch gegenteilige Investitionsentscheidungen zunichte gemacht werden.
Kapitel: | Berlin neu denken – eine Metropole für Mensch und Natur |
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Antragsteller*in: | LAG Umwelt (dort beschlossen am: 11.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 15.02.2021, 17:56 |