Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung kann nur dann erfolgreich eingeführt werden, wenn sie auch durchgesetzt und kontrolliert wird. Das kann mit bestehendem Personal nicht geleistet werden. Digitale Lösungen für Parkraumbewirtschaftung und -überwachung haben sich bereits in Städten wie Amsterdam und Madrid bewährt. Im Referentenentwurf Abschnitt Neue Mobilität des Mobilitätsgesetzes ist bereits vorgesehen, die rechtliche Grundlage für die digitale, datenschutzkonforme Parkraumüberwachung zu schaffen:
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Referentenentwurf Abschnitt Neue Mobilität - Stand 10.09.2020
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin
Das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006, das zuletzt durch Gesetz vom 22.04.2020 (GVBl. S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. 2.
In dem Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 28 die Angabe „§ 28 a Digitale Kontrolle der Parkberechtigung“ eingefügt.
Nach § 28 wird der folgende Paragraph eingefügt: „§ 28 a
Digitale Kontrolle der Parkberechtigung
Die Ordnungsbehörden und die Polizei dürfen in gesondert ausgewiesenen Zonen der digitalen Parkraumüberwachung zur Verhütung von Verstößen gegen die Vorgaben der Parkraumbewirtschaftung nach Maßgabe der folgenden Sätze Bildaufzeichnungen offen anfertigen und damit innerhalb der bewirtschafteten Parkzonen das Vorliegen einer gültigen Parkberechtigung überwachen (digitale Kontrolle der Parkberechtigung). Die Bildaufzeichnungen dürfen nur das Kraftfahrzeugkennzeichen, das Kraftfahrzeug sowie Zeit und Ort erfassen. Es ist technisch sicherzustellen, dass Insassen nicht zu sehen sind oder sichtbar gemacht werden können. Bei Kraftfahrzeugen, bei denen eine gültige Parkberechtigung vorliegt, sind die nach Satz 2 erhobenen Daten sofort automatisch zu löschen.
Begründung
Durch diese Norm wird eine Rechtsgrundlage für die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung und deren Überwachung geschaffen. Diese ermöglicht den Bezirken, die Parkraumbewirtschaftung digital zu überwachen und damit auf die dortigen Personalengpässe zu reagieren. Der Digitalisierungsprozess erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG).