Die externalisierten ökologischen Kosten müssen beim Flugverkehr einbezogen werden. Auch für Langstreckenflüge sollten die Fluggäst*innen eine Ausgleichsgebühr für den Klimaschutz zahlen, um einen ökologischen Ausgleich für die Belastung der Umwelt zu schaffen (z. B. an Atmosfair[1]).
Kapitel: | Berlin neu denken – eine Metropole für Mensch und Natur |
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Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-2-790 |
Eingereicht: | 21.02.2021, 12:43 |