Der Nebensatz „die das Ziel des Biotopverbundes im Blick hat“ ist zu wenig konkret, vor allem wenn das Ziel des Biotopverbundes nicht bekannt ist. Daher sollten die Ziele bzw. der Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) stärker ausformuliert werden.
Kapitel: | Berlin neu denken – eine Metropole für Mensch und Natur |
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Antragsteller*in: | LAG Europa (dort beschlossen am: 22.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-2-382-2 |
Eingereicht: | 23.02.2021, 07:30 |