Vorbehaltlich ihrer Gesundheit und Standfestigkeit muss der Erhalt von Bestandsbäumen Vorrang vor Neupflanzungen haben, da längere Lebenszeiten von Straßen-/ Stadtbäumen unter den schwierigen Bedingungen nur mit viel Pflege und Aufwand zu erreichen sind. Diese Vorrangstellung sollte bei allen Planungen und Bauvorhaben berücksichtigt werden. Denn gerade die Planung kann ressourcenschonend auf den Bestand Rücksicht nehmen, damit Eingriffe in das Biovolumen von vorneherein vermieden werden können und bei Umgestaltungen sowohl Eingriffe als auch Kosten minimiert werden können.
Kapitel: | Berlin neu denken – eine Metropole für Mensch und Natur |
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Antragsteller*in: | Sibylle C. Centgraf (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-2-296 |
Eingereicht: | 24.02.2021, 11:56 |