Die beabsichtigte und sinnvolle klare Zuständigkeitstrennung zwischen SenUVK und Bezirken muss eindeutig sein, wenn sie künftig (allerdings leider erst wirksam nach Aufbau bisher noch nicht vorhandener Verwaltungskapazitäten bzw. -einheit bei SenUVK...) zu einer schnelleren Umsetzung der Maßnahmen zur Verkehrswende führen soll. D.h. dass hierbei nicht der Radverkehr separat betrachtet werden darf, sondern jeweils nur die Konzentration der möglichst umfassende Zuständigkeit für den ganzen Straßenraum und alle Maßnahmen und Verkehrsarten jeweils im Hauptstsraßen- und Nebenstraßennetz wirklich zielführend wäre, um ewig lange Abstimmungsprozeduren zu verkürzen, Verantwortlichkeiten transparent zu machen und der Neigung zu Verwaltungs-Ping-Pong und Schwarze-Peter-Spielen zu begegnen.
REDAKTIONELLER Ergänzungsvorschlag: Die beiden an die geänderte Passage anschließenden Sätze, die sich wiederum nur auf den Radverkehr beziehen, sollten vor diesen Absatz betr. die klare Zuständigkeitsverteilung gezogen werden.