Die fatale Logik in der Praxis des Verwaltungshandelns ist, dass eine Verzögerung zwischen dem Rückgang einer Art und dezidierten Maßnahmen zum Schutz besteht - denn per Definition können "Allerweltsarten" eben nicht bedroht sein, insbesondere wenn sie in Kolonien leben und als lokal "häufig" wahrgenommen werden - aber die Anzahl der lokalen Vorkommen nimmt mit dem Verlust von Lebensstätten und Lebensräumen ab. Inzwischen stehen selbst ehemalige Allerweltsarten wie der „Haus“sperling, als „Spatz“ bekannt, auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. In anderen Städten ist diese Entwicklung bereits noch weiter fortgeschritten als in Berlin - wir sollten deutlich explizit darauf hinweisen, dass auch "Allerweltsarten" nicht vom Artensterben ausgenommen sind.
Kapitel: | Berlin neu denken – eine Metropole für Mensch und Natur |
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Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitk (dort beschlossen am: 24.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.02.2021, 10:43 |