Die Anforderungen in einer Novelle der Bauordnung, die für alle Gebäude gelten, werden absehbar beim Artenschutz nur eine grundlegende Versorgung mit Nistkästen sichern - was bei Kolonievögeln wie Spatzen nicht ausreichend sein wird. Daher sollten insbesondere die öffentlichen Betriebe und Wohnungsbaugesellschaften ein Vorbild beim Artenschutz sein, und der ökologische Kriterienkatalog auch öffentliche Gebäude erfassen.
Die Formulierung "insekten- und tierfreundlich" erfordert eine Qualifizierung, da neben den Blühwiesen insbesondere strukturreiches Grün wie Hecken oder Büsche im nahen Umfeld der Lebensstätten/Nistkästen vorhanden sein muss. Diese lokalen Lebensräume fungieren auch als Trittsteine für den Biotopverbund.