Am 7. Dezember 2019 haben wir bei der Landesdelegiertenkonferenz im Leitantrag beschlossen: „Bei energetischer Modernisierung muss der Arten- und Tierschutz für Gebäudebrüter besser beachtet werden, denn im Baugesetzbuch, bei der Gebäudebrüter-Verordnung, bei der Begutachtung und dem Vollzug in den Naturschutzbehörden bestehen große Defizite.“
Bei der Sanierung von Gebäuden müssen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten rechtzeitig erfasst und ggf. unbrauchbar gemacht bzw. entfernt werden – in Berlin regelt dies seit 2014 die „Gebäudebrüterverordnung“. Zerstörte Nester müssen ersetzt werden, und es gilt das Tötungsverbot für individuelle Tiere.
Durch unbedachte Sanierungen, Rück- und Umbauten gehen Brutplätze in großem Umfang verloren - denn es kommt in vielen Fällen nicht zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ersatzmaßnahmen. In der Praxis wird die vorgeschriebene Begutachtung oftmals kurzfristig und zu einem Zeitpunkt vorgenommen, bei dem die jeweiligen Arten kaum erkannt werden können. Jedoch werden Maßnahmen so langfristig geplant, dass eine frühere Begutachtung problemlos anders möglich wäre.
Das Naturschutzgesetz schützt die temporären und permanenten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere und verbietet deren Tötung. Die betroffenen Arten sind nach Vogelschutzrichtlinie, Bundesartenschutzverordnung und Flora-Fauna- Habitat-Richtlinie geschützt. Durch zu spätes Erkennen des Vorkommens geschützter Arten kommt es immer wieder zu Baustopps – mit verbesserten Regelungen lässt sich hingegen rechtssicher bauen.
Wenn wir unserer Verantwortung aus der „Charta für das Berliner Stadtgrün“, der „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ und der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ gerecht werden wollen, dann sollten wir zeigen, dass wir die Probleme kennen und Abhilfe schaffen werden.