Am 7. Dezember 2019 haben wir bei der Landesdelegiertenkonferenz im Leitantrag beschlossen: „Bei energetischer Modernisierung muss der Arten- und Tierschutz für Gebäudebrüter besser beachtet werden, denn im Baugesetzbuch, bei der Gebäudebrüter-Verordnung, bei der Begutachtung und dem Vollzug in den Naturschutzbehörden bestehen große Defizite.“
Die Klimakatastrophe beschleunigt das Artensterben. Klimaschutz durch energetische Sanierung soll daher auch Klimafolgenbewältigung durch Artenschutz mitdenken - wenn nicht wir Bündnisgrünen diese Brücke bauen, dann wird es niemand anders tun. Die Synergie ist problemlos möglich, und erbringt rechtssicheres Bauen ohne Baustopps durch zu spätes Erkennen des Vorkommens geschützter Arten.
Wir haben haben große Verantwortung dafür, dass Arten nicht aus unserer in der baulichen Umgestaltung befindlichen Stadtverdrängt werden. Einige dieser Arten haben sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und sind von jeher auf menschliche Bauten zum Überleben angewiesen. Vögel wie „Haus“rotschwänze und „Mauer“segler sowie Fledermäuse nutzen standorttreu Nischen und Höhlungen an Gebäuden. Inzwischen stehen selbst ehemalige Allerweltsarten wie der „Haus“sperling, als „Spatz“ bekannt, auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. Auch Wildbienen siedeln in altem Mauerwerk.
Das Naturschutzgesetz schützt die temporären und permanenten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere und verbietet deren Tötung. Die betroffenen Arten sind nach Vogelschutzrichtlinie, Bundesartenschutzverordnung und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt. Durch unbedachte Sanierungen, Rück- und Umbauten gehen Brutplätze in großem Umfang verloren. Hierbei kommt es in vielen Fällen nicht zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ersatzmaßnahmen. Diese Maßnahmen können bei rechtzeitiger Planung mit wenig Aufwand umgesetzt werden und tragen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der „Charta für das Berliner Stadtgrün“, der „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ und der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ bei.