Das Land Berlin die hat für Stadttauben ebenso eine Fürsorgepflicht wie für Streunerkatzen. Für Katzen gibt es im Koalitionsvertrag 2016 die Katzenschutzverordnung, die aktuell auch in der Umsetzung ist. Für Tauben wurde von der Landestierschutzbeauftragten bereits 2017 der Plan für betreute Taubenschläge und eine zentrale Auffangstation verfolgt: https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/5768643-958092-taubenkonzept-tauben-sollen-neue-unterku.html
Aktuell 2021 kann die Auffangstation wohl nicht realisiert werden, und es wird lediglich eine Informations-Seite im Internet geben. Für betreute Taubenschläge sieht es ohne politischen Auftrag nicht besser aus, denn die Landestierschutzbeauftragte und ihre Stabsstelle sind auf die Unterstützung anderer Verwaltungen angewiesen.
Wir sollten daher die nachhaltige und tierschutzgerechte Reduzierung der Population in das Wahlprogramm aufnehmen - dies wird Tauben und Menschen gleichermaßen erfreuen.
Das Konzept basiert auf dem seit den 90er Jahren in vielen Städten angewandten „Augsburger Modell“ zur Regulierung von Stadttaubenpopulationen (Ansiedlung in betreuten Taubenschlägen mit Eiaustausch, Gesunderhaltung durch artgerechtes Futter und sauberes Wasser, Kotentsorgung in den Schlägen). Reinigungskosten sowie Beschwerden seitens der Bevölkerung nehmen ab, ebenso Tierschutzverstöße wie das Einschließen lebender Tiere in Baunischen, hinter Vogelabwehreinrichtungen, Vergiftungen, Beschießen mit Pfeilen usw. Viele Vogelvergrämungsmaßnahmen, auch an denkmalgeschützten Gebäuden, können rückgebaut werden.