Die Gefährlichkeit eines Hundes kann und sollte nicht an seiner Rasse festgemacht werden, stattdessen soll sie ausschließlich am Verhalten des einzelnen Hundes sowie der Eignung des/der Halter*in beurteilt werden. Hundegesetze in anderen Bundesländern (Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein) kommen bereits ohne Rasseliste aus.
Die Eingriffsrechte für die Behörden sollten so angepasst worden, dass unabhängig von der Rasse jeder potenziell gefährliche Hund bei Feststellung einer/einer ungeeigneten Halter*in bereits vor der Realisierung z. B. eines Bissvorfalls eingezogen werden kann.
Sinnvoll ist die Einführung der verpflichtenden theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung für Hunde. Dabei soll die theoretische Sachkundeprüfung vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden und als Voraussetzung für die Anschaffung gelten. Das bedeutet, dass ungeeignete Halter*innen frühzeitig, d. h. bevor sie sich einen Hund zugelegt haben, erkannt werden; geeignete Halter*innen werden dabei unterstützt, Wissen und Kenntnisse über Hundeerziehung aufzubauen; Halter*innen, die ihrem Hund nicht (mehr) gewachsenen sind und/oder die von ihrem Hund ausgehende Gefahr nicht realisieren, können identifiziert werden.