In Berlin gibt es aktuell zwei Tierversuchskommissionen (TVK) nach §15 Tierschutzgesetz (TierSchG). Sie "unterstützen" die Behörde bei der Genehmigung von Versuchsvorhaben, d.h. sie haben damit rein beratenden Charakter und können keine Versuche verhindern.
Die 2021 berufenen TVK sind auf Initiative des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung paritätisch besetzt, die Gruppen sind in §42 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) definiert. Das Wort "paritätisch" impliziert, dass beide Gruppen nicht nur in gleicher Anzahl, sondern zudem gleichberechtigt vertreten sind - so wie dies bis 2021 der Fall war.
Eine weitere Gleichberechtigung wurde jedoch durch den Berliner Regierenden Bürgermeister verhindert, der die Vorgabe ersonnen hat, dass der*die Vorsitzende der Kommission nicht aus der Gruppe der von Tierschutz-Organisationen vorgeschlagenen Mitgliedern kommen darf. Der*die Vorsitzende*r hat zudem das doppelte Stimmrecht, d.h. seine*ihre Stimme kann bei Empfehlungen der Kommission den Ausschlag geben.
Es wäre unehrlich, dies nicht entsprechend im Wahlprogramm zu berücksichtigen.
Zudem ist es für den Wissenschaftsstandort Berlin in die Legitimität der in Berlin durchgeführten Tierversuche wichtig, dass diese tatsächlich auf das abolut notwenige Maß reduziert werden (vgl. Koalitionsvertrag 2016). Die unabhängige Beurteilung könnte insbesondere dann in Zweifel gezogen werden, wenn Mitglieder der TVK gleichzeitig abhängig Beschäftigte von Berliner Tierversuchslaboren sind.