Die hier als "schwerste" Belastungen beschriebenen Versuche liegen über der Kategorie "schwer" und sind nach der EU-Tierversuchsrichtlinie 63/2010/EU, Artikel 15, Absatz 2 alle Verfahren, die starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können.
Hiernach sollen die Mitgliedstaaten derartige Versuche nicht durchführen, können aber nach Artikel 55 Absatz 3 von einem Vorbehaltsrecht Gebrauch machen, was Deutschland entgegen anderer Mitgliedsstaaten auch getan hat.
Wir wollen, dass diese Versuche nicht mehr durchgeführt werden. Es ist völlig unethisch, Tiere einer derartigen Belastung auszusetzen. Kein Untersuchungsziel hat eine derart hohe Bedeutung für den Menschen, dass ein derartiger Tierversuch gerechtfertigt oder ethisch vertreten werden kann.