Es gibt in Deutschland und in Europa bereits diverse Datenbanken mit tierversuchsfreien Methoden. Ein*e Antragsteller*in für ein Versuchsvorhaben oder die genehmigende Behörde durchsucht in der Regel jedoch nicht alle Datenbanken, um die gesetzlich vorgeschriebene Frage beantworten zu können, ob die wissenschaftliche Frage nicht auch mit einer anderen Methode als mit Tieren durchgeführt werden kann.
Zudem ist keine der bestehenden Datenbanken geeignet, die notwendigen Informationen vollständig abzubilden - denn es müssen alle wichtigen Informationen zum Ersatz von Tierversuchen auffindbar sein, d.h. verbindlich eingetragen werden. Zum einen sind dies die "Standard Operation Prozedures" (SOP), zum anderen unbedingt auch Negativergebnisse.
Die im Text geforderte Datenbank kann durchaus auch als Meta-Datenbank oder Suchmaschine gestaltet werden, d.h. mit dem Zweck, maschinell und mit künstlicher Intelligenz von sich aus in den unzähligen Datenbanken zu suchen.