Diese Begründung gilt für alle Änderungsvorschläge für das Projekt:
Im bisherigen Entwurf gibt es große Überschneidungen zwischen Projekt 17 und Projekt 63, die im Kontext der zugehörigen Kapitel des Wahlprogramms nicht nachvollziehbar sind und den Eindruck einer gewissen Unschlüssigkeit hinterlassen. Um aus der bisherigen Schwäche eine Stärke zu machen schlagen wir vor, die Projekte 17 und 63 konkret auf die beiden entscheidenden Fragen zuzuspitzen, die sich im Zusammenhang der verstärkten Zuwanderung und der Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegsgebieten stellen: Wie organisieren wir die erste Unterbringung, wenn die Menschen zu uns kommen (Projekt 17)? Wie kommen wir zu mehr bezahlbarem Wohnraum, wenn Geflüchtete ebenso wie viele andere zu ganz normalen Wohnungssuchenden werden, mit teils vielleicht noch einem höheren Bedarf an flexiblen Lösungen (Projekt 63)?
Entsprechend schlagen wir vor, das Projekt auf die erste Unterbringung zuzuspitzen, die im Prinzip den Zeitraum der Ankunft und den Beginn des Asylverfahrens umfasst. Hier geht es aus unserer Sicht darum, vor allem bestehende und leer stehende Gebäude für temporäres Wohnen umzunutzen, und andererseits dort, wo es nötig ist, modulare Unterkünfte an kleineren und dezentralen Standorten zu errichten. Dies kann sehr gut im Holzbau geschehen, den wir als positives Bild verstehen. Auf die negative Abgrenzung zum Beton kann unseres Erachtens verzichtet werden.
Die innovativen Aspekte und das Hinterfragen planerischer Gewohnheiten halten wir bei der Aufgabe der Erstunterbringung für nicht entscheidend. Ganz anders ist das beim bezahlbaren Wohnraum, insoweit schlagen wir vor, diesen Teil im Interesse der Stringenz zu Projekt 63 zu verschieben.