siehe Begründung zum ÄA Untertitel
Kapitel: | Projekt 17: Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Bauen (dort beschlossen am: 06.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.04.2016, 01:06 |
Kapitel: | Projekt 17: Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete |
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Antragsteller*in: | LAG Bauen (dort beschlossen am: 06.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.04.2016, 01:06 |
nachträglich zu Wohnungen umgebaut, erweitert oder aufgestockt werden, sie sind schneller und darüber hinaus kostengünstiger zu bauen. Holzhäuser sind außerdem ökologisch und nachhaltig und gut geeignet für dezentrale Unterkünfte überall in der Stadt., sie sind ökologisch, nachhaltig, schnell und darüberhinaus kostengünstig zu bauen. Außerdem schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass auch in Berlin leerstehende
Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete
Angesichts der desaströsen Bedingungen in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen brauchen wir so
rasch wie möglich bessere Unterkünfte für Geflüchtete. Wir wollen keine seelenlosen Einweg-
Bauten aus Beton, sondern setzen auf Holzfertighäuser. Diese Holzmodulbauten können
nachträglich zu Wohnungen umgebaut, erweitert oder aufgestockt werden, sie sind schneller
und darüber hinaus kostengünstiger zu bauen. Holzhäuser sind außerdem ökologisch und , sie sind ökologisch, nachhaltig, schnell und darüberhinaus kostengünstig zu bauen. Außerdem
nachhaltig und gut geeignet für dezentrale Unterkünfte überall in der Stadt.
schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass auch in Berlin leerstehende
Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Geflüchteten beschlagnahmt und umgebaut werden
können. So schaffen wir es, die Turnhallen so rasch wie möglich wieder für den Sport zur
Verfügung zu stellen. Wir sehen die Unterbringung von Geflüchteten auch als Chance, um
planerische Gewohnheiten zu hinterfragen und Innovationen zu fördern. Dazu zählen neue
Wohnformen wie Sharing-Modelle und flexible Strukturen mit zuschaltbaren Flächen. Da diese
Gebäude so flexibel sind, können sich auch die zukünftigen Bewohner*innen am Planungsprozess
beteiligen. Bis die neuen Gebäude stehen, müssen aber auch in Notunterkünften
Mindeststandards gelten, wie insbesondere der Schutz vor jeder Form von Gewalt,
Rückzugsmöglichkeiten für schwangere und stillende Frauen, Spielflächen und
Betreuungsangebote für Kinder sowie Sozial- und Konfliktberatung. Familien sollen nicht
länger als drei bis höchstens sechs Monate in Notunterkünften bleiben müssen.
siehe Begründung zum ÄA Untertitel