gehört ins Projekt P63
siehe auch Begründung ÄA Untertitel
Kapitel: | Projekt 17: Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete |
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Antragsteller*in: | LAG Bauen (dort beschlossen am: 06.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.04.2016, 01:11 |
können. So schaffen wir es, die Turnhallen so rasch wie möglich wieder für den Sport zur Verfügung zu stellen. Wir sehen die Unterbringung von Geflüchteten auch als Chance, um planerische Gewohnheiten zu hinterfragen und Innovationen zu fördern. Dazu zählen neue Wohnformen wie Sharing-Modelle und flexible Strukturen mit zuschaltbaren Flächen. Da diese Gebäude so flexibel sind, können sich auch die zukünftigen Bewohner*innen am Planungsprozess beteiligen. Bis die neuen Gebäude stehen, müssen aber auch in Notunterkünften Mindeststandards gelten, wie insbesondere der Schutz vor jeder Form von Gewalt,
Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete
Angesichts der desaströsen Bedingungen in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen brauchen wir so
rasch wie möglich bessere Unterkünfte für Geflüchtete. Wir wollen keine seelenlosen Einweg-
Bauten aus Beton, sondern setzen auf Holzfertighäuser. Diese Holzmodulbauten können
nachträglich zu Wohnungen umgebaut, erweitert oder aufgestockt werden, sie sind schneller
und darüber hinaus kostengünstiger zu bauen. Holzhäuser sind außerdem ökologisch und
nachhaltig und gut geeignet für dezentrale Unterkünfte überall in der Stadt. Außerdem
schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass auch in Berlin leerstehende
Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Geflüchteten beschlagnahmt und umgebaut werden
können. So schaffen wir es, die Turnhallen so rasch wie möglich wieder für den Sport zur
Verfügung zu stellen. Wir sehen die Unterbringung von Geflüchteten auch als Chance, um Bis die neuen Gebäude stehen, müssen aber auch in Notunterkünften
planerische Gewohnheiten zu hinterfragen und Innovationen zu fördern. Dazu zählen neue
Wohnformen wie Sharing-Modelle und flexible Strukturen mit zuschaltbaren Flächen. Da diese
Gebäude so flexibel sind, können sich auch die zukünftigen Bewohner*innen am Planungsprozess
beteiligen.
Mindeststandards gelten, wie insbesondere der Schutz vor jeder Form von Gewalt,
Rückzugsmöglichkeiten für schwangere und stillende Frauen, Spielflächen und
Betreuungsangebote für Kinder sowie Sozial- und Konfliktberatung. Familien sollen nicht
länger als drei bis höchstens sechs Monate in Notunterkünften bleiben müssen.
gehört ins Projekt P63
siehe auch Begründung ÄA Untertitel