gehört ins Projekt P63
siehe auch Begründung ÄA Untertitel
| Kapitel: | Projekt 17: Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Bauen (dort beschlossen am: 06.04.2016) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 07.04.2016, 01:11 | 
können. So schaffen wir es, die Turnhallen so rasch wie möglich wieder für den Sport zur Verfügung zu stellen. Wir sehen die Unterbringung von Geflüchteten auch als Chance, um planerische Gewohnheiten zu hinterfragen und Innovationen zu fördern. Dazu zählen neue Wohnformen wie Sharing-Modelle und flexible Strukturen mit zuschaltbaren Flächen. Da diese Gebäude so flexibel sind, können sich auch die zukünftigen Bewohner*innen am Planungsprozess beteiligen. Bis die neuen Gebäude stehen, müssen aber auch in Notunterkünften Mindeststandards gelten, wie insbesondere der Schutz vor jeder Form von Gewalt, 
Ankommen in einem neuen Zuhause: Wohnen für Geflüchtete
Angesichts der desaströsen Bedingungen in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen brauchen wir so 
rasch wie möglich bessere Unterkünfte für Geflüchtete. Wir wollen keine seelenlosen Einweg-
Bauten aus Beton, sondern setzen auf Holzfertighäuser. Diese Holzmodulbauten können 
nachträglich zu Wohnungen umgebaut, erweitert oder aufgestockt werden, sie sind schneller 
und darüber hinaus kostengünstiger zu bauen. Holzhäuser sind außerdem ökologisch und 
nachhaltig und gut geeignet für dezentrale Unterkünfte überall in der Stadt. Außerdem 
schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass auch in Berlin leerstehende 
Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Geflüchteten beschlagnahmt und umgebaut werden 
können. So schaffen wir es, die Turnhallen so rasch wie möglich wieder für den Sport zur 
Verfügung zu stellen. Wir sehen die Unterbringung von Geflüchteten auch als Chance, um  Bis die neuen Gebäude stehen, müssen aber auch in Notunterkünften 
planerische Gewohnheiten zu hinterfragen und Innovationen zu fördern. Dazu zählen neue 
Wohnformen wie Sharing-Modelle und flexible Strukturen mit zuschaltbaren Flächen. Da diese 
Gebäude so flexibel sind, können sich auch die zukünftigen Bewohner*innen am Planungsprozess 
beteiligen.
Mindeststandards gelten, wie insbesondere der Schutz vor jeder Form von Gewalt, 
Rückzugsmöglichkeiten für schwangere und stillende Frauen, Spielflächen und 
Betreuungsangebote für Kinder sowie Sozial- und Konfliktberatung. Familien sollen nicht 
länger als drei bis höchstens sechs Monate in Notunterkünften bleiben müssen.
gehört ins Projekt P63
siehe auch Begründung ÄA Untertitel