Redaktionell.
| Kapitel: | Projekt 19: Für die Integration in den Arbeitsmarkt: Kompetenzzentrum und Ausbildungsinitiative | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jochen Biedermann (KV Neukölln) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 05.04.2016, 20:08 | 
| Kapitel: | Projekt 19: Für die Integration in den Arbeitsmarkt: Kompetenzzentrum und Ausbildungsinitiative | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jochen Biedermann (KV Neukölln) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 05.04.2016, 20:08 | 
Qualifizierungsangebote bereitstellen, unterstützen wir mit einem Landesförderprogramm. Für geflüchtete Jugendliche starten wir zusammen mit IHK, HWKdem Handwerk, Gewerkschaften, Oberstufenzentren, außer- und überbetrieblichen Ausbildungsträgern, der Agentur für Arbeit 
Für die Integration in den Arbeitsmarkt: Kompetenzzentrum und Ausbildungsinitiative
Die Teilhabe Geflüchteter am Arbeitsmarkt ist der Schlüssel für eine dauerhafte Integration. 
Dafür erkennen wir ausländische Abschlüsse so rasch und unbürokratisch wie möglich an. Viele 
der geflüchteten Menschen haben zwar in der Heimat gearbeitet, haben aber keine formalen 
Ausbildungen durchlaufen. Dennoch sollen sie nicht bei Null anfangen müssen. Wir wollen auch 
ihre nicht formalen Kompetenzen frühzeitig herausfinden und anerkennen. Das kann in 
Kooperation mit den Kammern in einem Kompetenzzentrum geschehen. Außerdem bauen wir 
Integrationsteams in den Jobcentern auf, die sowohl berufs- und ausbildungsfördernde wie 
auch -begleitende Förderungen anbieten können. Berliner Unternehmen, die Praktika und 
Qualifizierungsangebote bereitstellen, unterstützen wir mit einem Landesförderprogramm. Für 
geflüchtete Jugendliche starten wir zusammen mit IHK, HWKdem Handwerk, Gewerkschaften, 
Oberstufenzentren, außer- und überbetrieblichen Ausbildungsträgern, der Agentur für Arbeit 
und Bezirken eine Ausbildungsinitiative. Unser Ziel ist es, dass die jungen Menschen 
berufsqualifizierende Abschlüsse erwerben. Dafür richten wir ein Mentor*innen-Programm für 
die Azubis mit einer berufsbezogenen Sprachförderung und eine Begleitung für die 
ausbildenden Betriebe ein. Die Ausländerbehörde wird angewiesen, jungen Menschen ein 
Bleiberecht mindestens bis zum Abschluss der Ausbildung zu garantieren, wenn sie einen 
Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz vorweisen können oder dabei sind, einen 
Schulabschluss nachzuholen. Parallel dazu schaffen wir im Rahmen gemeinwohlorientierter 
Arbeit Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete innerhalb der 
Unterkünfte und Einrichtungen.
Redaktionell.