Redaktionell.
Kapitel: | Projekt 19: Für die Integration in den Arbeitsmarkt: Kompetenzzentrum und Ausbildungsinitiative |
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Antragsteller*in: | Jochen Biedermann (KV Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.04.2016, 20:08 |
Kapitel: | Projekt 19: Für die Integration in den Arbeitsmarkt: Kompetenzzentrum und Ausbildungsinitiative |
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Antragsteller*in: | Jochen Biedermann (KV Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.04.2016, 20:08 |
Qualifizierungsangebote bereitstellen, unterstützen wir mit einem Landesförderprogramm. Für geflüchtete Jugendliche starten wir zusammen mit IHK, HWKdem Handwerk, Gewerkschaften, Oberstufenzentren, außer- und überbetrieblichen Ausbildungsträgern, der Agentur für Arbeit
Für die Integration in den Arbeitsmarkt: Kompetenzzentrum und Ausbildungsinitiative
Die Teilhabe Geflüchteter am Arbeitsmarkt ist der Schlüssel für eine dauerhafte Integration.
Dafür erkennen wir ausländische Abschlüsse so rasch und unbürokratisch wie möglich an. Viele
der geflüchteten Menschen haben zwar in der Heimat gearbeitet, haben aber keine formalen
Ausbildungen durchlaufen. Dennoch sollen sie nicht bei Null anfangen müssen. Wir wollen auch
ihre nicht formalen Kompetenzen frühzeitig herausfinden und anerkennen. Das kann in
Kooperation mit den Kammern in einem Kompetenzzentrum geschehen. Außerdem bauen wir
Integrationsteams in den Jobcentern auf, die sowohl berufs- und ausbildungsfördernde wie
auch -begleitende Förderungen anbieten können. Berliner Unternehmen, die Praktika und
Qualifizierungsangebote bereitstellen, unterstützen wir mit einem Landesförderprogramm. Für
geflüchtete Jugendliche starten wir zusammen mit IHK, HWKdem Handwerk, Gewerkschaften,
Oberstufenzentren, außer- und überbetrieblichen Ausbildungsträgern, der Agentur für Arbeit
und Bezirken eine Ausbildungsinitiative. Unser Ziel ist es, dass die jungen Menschen
berufsqualifizierende Abschlüsse erwerben. Dafür richten wir ein Mentor*innen-Programm für
die Azubis mit einer berufsbezogenen Sprachförderung und eine Begleitung für die
ausbildenden Betriebe ein. Die Ausländerbehörde wird angewiesen, jungen Menschen ein
Bleiberecht mindestens bis zum Abschluss der Ausbildung zu garantieren, wenn sie einen
Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz vorweisen können oder dabei sind, einen
Schulabschluss nachzuholen. Parallel dazu schaffen wir im Rahmen gemeinwohlorientierter
Arbeit Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete innerhalb der
Unterkünfte und Einrichtungen.
Redaktionell.