Der Leitantrag spricht sich zu weitgehend für einen Erhalt aller Kleingärten aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Entscheidungsträger*innen gerade bei der Bebauung privater Grundstücke parteiübergreifend das Versprechen einer planungsrechtlichen Sicherung schwerlich einhalten konnten.
Aber auch bei einigen landeseigenen Kleingartenflächen wird sich spätestens 2020 die Frage einer Bebauung stellen. Mit einem Abbrechen des Bevölkerungszuwachses ist nicht zu rechnen. Auch die ausschließliche Unterbringung von Flüchtlingen in Behelfsbauten wird deren erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft erschweren. Zudem sind die landeseigenen Grundstücke die letzten Flächen für die Schaffung einer größeren Anzahl bezahlbarer Wohnungen.
Die Kleingärten bringen eine Steigerung der Lebensqualität nicht nur für Kleingartenpächter sondern für alle Bürger*innen Berlin mit sich. Deswegen musss zuvor festgestellt werden, ob der behauptete Wohnraumbedarf tatsächlich besteht und die Kleingärten hierfür tatsächlich benötigt werden. In jedem konkreten Einzelfall sollen die Entscheidungsträger*innen darüber entscheiden, ob die Bebauung dringend erforderlich ist.