Diese Begründung gilt für alle ÄA für dieses Projekt:
Im bisherigen Entwurf der Projekte gibt es große Überschneidungen zwischen Projekt 17 und Projekt 63, die im Kontext der zugehörigen Kapitel des Wahlprogramms nicht nachvollziehbar sind und den Eindruck einer gewissen Unschlüssigkeit hinterlassen. Um aus der bisherigen Schwäche eine Stärke zu machen schlagen wir vor, die Projekte 17 und 63 konkret auf die beiden entscheidenden Fragen zuzuspitzen, die sich im Zusammenhang der verstärkten Zuwanderung und der Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegsgebieten stellen: Wie organisieren wir die erste Unterbringung, wenn die Menschen zu uns kommen (Projekt 17)? Wie kommen wir zu mehr bezahlbarem Wohnraum, wenn Geflüchtete ebenso wie viele andere zu ganz normalen Wohnungssuchenden werden, mit teils vielleicht noch einem höheren Bedarf an flexiblen Lösungen (Projekt 63)?
Entsprechend schlagen wir vor, das Projekt auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums mit Blick auf alle Bedarfsgruppen – darunter auch Geflüchtete – zuzuspitzen. Da ein solches Projekt bisher fehlt, kann damit auch eine inhaltliche Lücke im Programmentwurf geschlossen werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen diesem Ziel, indem sie die Perspektive vom „Wohnen für Geflüchtete“ auf den bezahlbaren Wohnraum erweitern. Gestrichene Textteile wurden entweder zu Projekt 17 (Willkommensarchitektur, kleine und dezentrale Standorte, modulare Unterkünfte) oder zu Projekt 62 (Vergabe von Teilflächen) verschoben, wenn sie in diese Projekte besser hineinpassen.
Auf die Bedeutung von Holzmodulbauten und planerischen Innovationen hinzuweisen halten wir im Kontext des bezahlbaren Wohnraums für ideal. Gleiches gilt für das Thema Flexibilität, das indirekt auf die besonderen und vorübergehenden Bedarfe von Geflüchteten verweist.