Mündlich.
Kapitel: | Projekt 83: Rechte von trans*- und intersexuellen Menschen stärken |
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Antragsteller*in: | Abteilung QueerGrün (dort beschlossen am: 30.03.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.04.2016, 21:34 |
Kapitel: | Projekt 83: Rechte von trans*- und intersexuellen Menschen stärken |
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Antragsteller*in: | Abteilung QueerGrün (dort beschlossen am: 30.03.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.04.2016, 21:34 |
grundlegenden Menschenrechte. Wir lehnen die Stigmatisierung von Trans- und Intersexualität als Krankheit ab. Wir werden uns deshalb über den Bundesrat genauso für die längst überfällige Reform des Transsexuellengesetzes einsetzen wie für die Selbstbestimmung intersexueller Menschen über ihren Körper.Wir lehnen das bestehende Transsexuellengesetz ab und fordern umgehend eine neue Gesetzgebung, die sich konkret an den Bedürfnissen von Trans*-Menschen ausrichtet. Dafür und für die Selbstbestimmung intersexueller Menschen über ihren Körper werden wir uns über den Bundesrat einsetzen. Sogenannte geschlechtszuweisende Operationen an intersexuellen Menschen ohne deren Einwilligung oder ohne medizinische Indikation darf es
Rechte von trans*- und intersexuellen Menschen stärken
Als Grüne unterstützen wir trans*- und intersexuelle Menschen beim Kampf um ihre
grundlegenden Menschenrechte. Wir lehnen die Stigmatisierung von Trans- und Intersexualität
als Krankheit ab. Wir werden uns deshalb über den Bundesrat genauso für die längst Wir lehnen das bestehende Transsexuellengesetz ab und fordern umgehend eine neue Gesetzgebung, die sich konkret an den Bedürfnissen von Trans*-Menschen ausrichtet. Dafür und für die Selbstbestimmung intersexueller Menschen über ihren Körper werden wir uns über den Bundesrat einsetzen. Sogenannte geschlechtszuweisende Operationen an
überfällige Reform des Transsexuellengesetzes einsetzen wie für die Selbstbestimmung
intersexueller Menschen über ihren Körper.
intersexuellen Menschen ohne deren Einwilligung oder ohne medizinische Indikation darf es
nicht mehr geben. Wir fordern, dass trans*- und intersexuellen Menschen bei
geschlechtsangleichenden Maßnahmen alle geeigneten medizinischen Leistungen zur Verfügung
stehen. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme müssen
vereinfacht und beschleunigt werden. Psychologie und Medizin, die ärztlichen
Standesvertretungen und alle im Gesundheitswesen Tätigen müssen bereits in der Ausbildung
für die Anliegen von trans*- und intersexuellen Menschen sensibilisiert werden. Dies gilt
für Jugendämter und Schulen genauso wie für die Verwaltung. Gleichzeitig müssen berlinweit
adäquate Beratungs- und Unterstützungsstrukturen geschaffen werden. Auf Bundes- und auf
Berliner Landesebene setzen wir uns für eine rechtliche Anerkennung von trans*- und
intersexuellen Menschen ein, wie sie derzeit vorbildhaft in Argentinien existiert. Dort kann
jeder Mensch die Änderung des Vornamens und des eingetragenen Geschlechts beantragen, wenn
diese nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmen, ohne dass es dafür
demütigender und langwieriger bürokratischer Verfahren bedarf.
Mündlich.