Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen betrifft nicht nur Geflüchtete, sondern alle, die einen ausländischen Berufsabschluss haben, z.B. auch EU-Ausländer.
| Kapitel: | Wahlprogramm Kapitel 1: Berlin gemeinsam machen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Volkmar Nickol (LAG Migration und Flucht) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.04.2016, 14:18 |