Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen betrifft nicht nur Geflüchtete, sondern alle, die einen ausländischen Berufsabschluss haben, z.B. auch EU-Ausländer.
Kapitel: | Wahlprogramm Kapitel 1: Berlin gemeinsam machen |
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Antragsteller*in: | Volkmar Nickol (LAG Migration und Flucht) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2016, 14:18 |