Die Verhinderung von Stromsperren verlangt vielfältige sozialpolitische Maßnahmen, die über die bloße Beratung in Fragen der Energieeffizienz und -einsparung hinausgehen: Dazu kann die Vermittlung zwischen Stromversorgern- und Stromkunden gehören, die Aushandlung von Tilgungsvereinbarungen, der Austausch mit den Jobcentern oder die Verwaltung von öffentlichen Mitteln, um Menschen mit geringem Einkommen bei der Neuanschaffung von Haushaltgeräten zu unterstützen. Dieses Profil erfüllt das Konzept einer Energieschlichtungsstelle. Wo diese angesiedelt werden soll, welche Ausstattung sie benötigt und wie ihre Arbeit mit den Dienstleistungen des Stadtwerks verknüpft werden soll, wird noch im Detail zu prüfen und zu klären sein.
Kapitel: | Wahlprogramm Kapitel 1: Berlin gemeinsam machen |
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Antragsteller*in: | LAG Energie BB (dort beschlossen am: 06.04.2015) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 18:09 |