Gleichzeitige Streichung des Satzes in Kapitel 4, Zeile 87/88 "Damit Frauen frei wählen können, wo sie ihr Kind zur Welt bringen, regeln wir die Hebammenversorgung bundesweit neu." Diese Thematik werden interessierte Wählende eher im Gesundheitsabschnitt und nicht im Geschlechtergerechtigkeitsabschnitt suchen, daher sollte dies hier abgehandelt werden.
Im LDK-Beschluss vom 29. März 2014 hat sich unser Landesverband solidarisch mit den Hebammen erklärt und die Park-Ausnahmegenehmigung als eine der wenigen Sachen genannt, die landesweit getan werden können, um Hebammen bei der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Es wäre ein Schritt in die falsche Richtung die Hebammen mit einer in Aussicht gestellten bundesweiten Neuregelung abzuspeisen und die Park-Ausnahmegenehmigung im Wahlprogramm unerwähnt zu lassen. Dies ist ein Landeswahlprogramm und auch wenn eine bundesweite Neuregelung nötig ist, ist unser Einfluss darauf relativ gering. Versprechen wir lieber kleine Dinge, die wir auch einhalten können, als Große, die wir fast nicht beeinflussen können.