Neubauten sollten grundsätzlich barrierefrei gebaut werden und dort, wo es möglich ist, sollte Barrierefreiheit nachträglich geschaffen werden. Dies ist entscheidend, damit Pflegebedürftige und behinderten Menschen sowie deren Angehörige der Verbleib in ihrem Wohnumfeld ermöglicht wird und ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt werden kann. Städtische Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften aber auch private Investoren müssen ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden, so dass genügend barrierefreie/ -arme und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen, insbesondere für sozial benachteiligte Menschen.
Kapitel: | Wahlprogramm Kapitel 2: Stadt der Möglichkeiten |
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Antragsteller*in: | LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 30.03.2015) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2016, 02:14 |