Der Satz ist verwirrend, denn die Mobilitätshilfedienste haben keinen direkten Bezug zur Pflegebedürftigkeit. Sie sollen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das Verlassen der Wohnung, Spaziergänge und auswärtige Termine ermöglichen. Das gilt auch, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, und bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist das Verlassen der Wohnungen oft nicht mehr möglich. Auch zur Entlastung pflegender Angehöriger können die Mobilitätshilfedienste im Rahmen ihres Auftrages nur sehr bedingt beitragen. Zudem werden sie in Konzept 40 erwähnt, das sollte inhaltlich reichen.
Kapitel: | Wahlprogramm Kapitel 2: Stadt der Möglichkeiten |
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Antragsteller*in: | Jasenka Villbrandt (KV Tempelhof-Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 19:10 |