Die Kennzeichnungspflicht gilt derzeit nicht für Beamte aus anderen Bundesländern, obwohl diese bei Einsätzen in Berlin dem Berliner Polizeirecht unterliegen. Eine vorübergehende Kennzeichnung wäre dabei sehr einfach mit gekennzeichneten Überziehwesten möglich. Dabei wäre festzuhalten, welche Weste an welchen Beamten ausgegeben wird.
Der Einsatz von nicht-Schusswaffen ist derzeit nicht begründungspflichtig und wird dementsprechend gerade bei bestimmten Demonstrationen "lose" gehandhabt - in dem Bewusstsein, dass es keine Konsequenzen geben wird. Hier schaffen wir die Möglichkeit für Demonstranten, gegen übermäßigen Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken vorzugehen.