Wenn schon, denn schon. Der bisherige Antrag sieht vor, dem Verfassungsschutz Aufgaben zu entziehen und V-Leute des Verfassungsschutzes abzuschaffen. Damit verbleiben dem Verfassungsschutz praktisch keine Aufgaben mehr, die nicht auch von anderen Stellen wahrgenommen werden können und die eine eigene Abteilung sowie 226,85 Planstellen rechtfertigen würden. Allein die Beobachtung möglicher verfassungsfeindlicher Organisationen durch Auswertung öffentlicher Quellen ist nicht so aufwendig, dass sie einer ganzen Abteilung bedürfte. Dies kann weitestgehend automatisiert erfolgen. Einzig die Abteilung "Spionageabwehr" hätte danach eine eigenständige Daseinsberechtigung. Diese wäre aber in jedem Fall besser beim BfV aufgehoben. Soweit es um extremistische Organisationen geht, bedarf es für eine Beobachtung durch Auswertung öffentlicher Quellen keiner drei Referate, eines IT-Referats sowie einer Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit. Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nach Art. 10 GG bedarf ebenfalls keiner spezifischen Berliner Behörde und kann in strafrechtlich relevanten Fällen auch vom LKA durchgeführt werden, zumal ihr Einsatz eines Verdachts auf das Vorliegen von schweren Straftaten bedarf. Hier entstünde nicht mal eine Lücke in der möglichen Verfolgung von Straftaten.
Die Zeit für eine Abschaffung ist günstig. In der Berliner Verwaltung werden über die nächsten Jahre ca 70% der Mitarbeiter in Ruhestand gehen. Das ermöglicht einen schnellen Abbau der Organisationseinheiten und Stellen.
Der Verfassungsschutz hat nicht nur in Berlin gezeigt, dass er eher zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden kann als diesen präventiv zu begegnen. Nicht zuletzt die Vorgänge um den NSU haben gezeigt, dass eine demokratische Kontrolle eines Geheimdienstes scheitern muss. Ein Geheimdienst, der aber weder seine Aufgabe erfüllt noch demokratisch kontrolliert werden kann, hat in einer demokratischen offenen Gesellschaft keine Daseinsberechtigung.