Änderungen von V4 zu V4
Ursprüngliche Version: | V4 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.09.2024, 19:30 |
Neue Version: | V4 (Version 2) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.09.2024, 19:18 |
Titel
Antrag zur Einführung von elektronischen Fußfesseln als Maßnahme zum Schutz von Frauen im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention und nach Vorbild des Beschlusses der Innenministerkonferenz.
Zu:
Jede getötete Frau ist eine zu viel! - Einführung von elektronischen Fußfesseln im Zusammenspiel mit „Smart Watch“ Armbändern nach Vorbild des Spanischen Models
Antragstext
Von Zeile 1 bis 5:
BeiTäterarbeit ist in Fällen von häuslicher Gewalt eine wichtige Präventionsmaßnahme. Sie reicht aber leider nicht aus, um die Tötung von Frauen zu verhindern. Wir müssen die Opfer besser schützen! Hierfür ist der zeitnahe Schutz und die Warnung im Gefährdungsfall für viele Frauen Lebensentscheidend. Deshalb wolle wir Bündnis 90/Die Grünen als Maßnahme zum Schutz von Frauen im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention, im Land Berlin bei einem rechtsgültig angeordneten Kontakt – und Näherungsverbot für Opfer von häuslicher Gewalt beantragen wir im Rahmen der elektronischer Aufenthaltsüberwachung den schnellstmöglichen Einsatz von elektronischen Fußfesseln im Land Berlin nicht nur zu prüfen, sondern mit allen Mitteln umzusetzen und umsetzen.
Dies soll im Zusammenspiel mit GPS gestützten warnenden Armbändern nach Vorbild des Spanischen Models geschehen. Das System dieser „Smart Watch“ Armbänder schlägt Alarm sobald der Abstand zwischen beiden Personen weniger als 500 Meter beträgt. So können die entsprechende Budget Frauen Schutz suchen, während die Polizei ebenfalls alarmiert und bereits auf dem Weg ist.
Die entsprechenden Budgets für die Umsetzung sind vom Land bereit zu stellen.