Der Antrag wird damit vervollständigt.
Antrag: | Berlin macht ernst mit Gewaltschutz – Umsetzung des Gewalthilfegesetzes |
---|---|
Antragsteller*in: | Franziska Lorenz (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.10.2025, 17:54 |
Antrag: | Berlin macht ernst mit Gewaltschutz – Umsetzung des Gewalthilfegesetzes |
---|---|
Antragsteller*in: | Franziska Lorenz (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.10.2025, 17:54 |
erhalten. Der Sprachmittlungspool muss ausgebaut und Sprachmittlung für weitere Projekte bereitgestellt werden. Zudem sind anonyme Soforthilfeleistungen – telefonisch, online und persönlich – flächendeckend sicherzustellen.
Mit dem Gewalthilfegesetz hat die Ampel-Regierung einen historischen Meilenstein
im Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt gesetzt. Berlin erhält daraus in den
Jahren 2027 bis 2037 bis zu 114 Millionen Euro vom Bund für den gezielten Ausbau
des Gewaltschutzes. Dieses Gesetz wollen wir in Berlin auf Basis folgender
Grundsätze umsetzen:
Die Mittel des Bundes sind zusätzlich auszugeben und dürfen nicht zur
Haushaltsentlastung oder zur Kompensation anderer Sparmaßnahmen verwendet
werden.
Das Senatsbudget für Anti-Gewalt-Arbeit soll bei entsprechender
Haushaltslage gezielt ausgebaut werden. Zusätzliche Mittel sind für
Qualitätssteigerung über die Bundesfinanzierung und die bisherige
Landesförderung hinaus einzusetzen.
Die Bedarfe der Zivilgesellschaft und der bestehenden Akteur*innen sind
bei Konzeption, Bedarfsplanung und Umsetzung aktiv einzubeziehen.
Die Mittel sollen primär den Ausbau des bestehenden Hilfesystems stärken,
insbesondere die historisch gewachsenen autonomen Strukturen.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Gewalthilfe soll das Hilfesystem wie folgt
ausgebaut werden.
Zusätzliche Schutzplätze
Berlin hat 2023 insgesamt 331 Familienplätze mit 738 Betten in der erweiterten
Akutversorgung. Der Mindestbedarf nach Istanbul-Konvention liegt bei 387
Familienplätzen mit 871–1.002 Betten. Es müssen 56 Familienplätze mit 133–264
Betten ausgebaut werden. Keine Frau darf von einem Frauenhaus abgewiesen werden.
Die Bundesmittel sollen in den ersten Jahren vorrangig für Schutzplätze
eingesetzt werden. Sollte der Ausbau nicht ausreichen, ist der Senat
verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Beratung ausbauen
Bestehende Fachberatungs- und Interventionsstellen sind auszubauen, insbesondere
in unterversorgten Bezirken. Feministische Zentren mit Expertise in
geschlechtsspezifischer Gewaltberatung sollen in das Verfahren der
Trägeranerkennung einbezogen werden. Auch die proaktive Unterstützung und
Beratung für von Gewalt betroffene Frauen muss gewährleistet sein.
Qualitätsstandards festlegen und einhalten
Das Gewalthilfegesetz schreibt Standards für Einrichtungen vor, die durch
Landesrecht festgelegt werden müssen. Berlin muss sich dabei an den
Qualitätsstandards der einschlägigen Dachverbände orientieren.
Präventionsmaßnahmen stärken
Angebote für Kinder und Jugendliche, Täterarbeit, Beratung gegen digitale Gewalt
sowie Fortbildungsangebote für Fachpersonal müssen ausgebaut werden. Für
Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Angebote müssen Mittel
bereitgestellt werden.
Strukturierte Vernetzungsarbeit fördern
Es müssen tragfähige, kontinuierlich arbeitende Vernetzungsstrukturen (z. B.
Runden Tische, interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften) für einen fachlich
fundierter Austausch zwischen Akteur*innen der Frauenhilfsinfrastruktur,
Polizei, Justiz, Jugendämtern und weiteren relevanten Stellen etabliert und vom
Senat gefördert werden.
Niedrigschwellige Angebote sicherstellen
Alle Angebote müssen barrierearm und inklusiv gestaltet werden, damit alle
Frauen unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder Behinderung Zugang
erhalten. Der Sprachmittlungspool muss ausgebaut und Sprachmittlung für weitere
Projekte bereitgestellt werden. Zudem sind anonyme Soforthilfeleistungen – telefonisch, online und persönlich – flächendeckend sicherzustellen.
Bezirke zur Umsetzung befähigen
Der Senat stellt den Bezirken ausreichende Mittel zur adäquaten Umsetzung des
Hilfesystems auf der kommunalen Ebene bereit.
Gleichstellungsverwaltung stärken
Die Gleichstellungsabteilung von SenASGIVA übernimmt die Federführung bei der
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Dafür ist eine personelle Aufstockung
erforderlich.
Der Antrag wird damit vervollständigt.