Veranstaltung: | FLINTA-Vollversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2025, 11:36 |
V3: Berlin macht ernst mit Gewaltschutz – Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Antragstext
Mit dem Gewalthilfegesetz hat die Ampel-Regierung einen historischen Meilenstein
im Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt gesetzt. Berlin erhält daraus in den
Jahren 2027 bis 2037 bis zu 114 Millionen Euro vom Bund für den gezielten Ausbau
des Gewaltschutzes. Dieses Gesetz wollen wir in Berlin auf Basis folgender
Grundsätze umsetzen:
Berlin hat 2023 insgesamt 331 Familienplätze mit 738 Betten in der erweiterten
Akutversorgung. Der Mindestbedarf nach Istanbul-Konvention liegt bei 387
Familienplätzen mit 871–1.002 Betten. Es müssen 56 Familienplätze mit 133–264
Betten ausgebaut werden. Keine Frau darf von einem Frauenhaus abgewiesen werden.
Die Bundesmittel sollen in den ersten Jahren vorrangig für Schutzplätze
eingesetzt werden. Sollte der Ausbau nicht ausreichen, ist der Senat
verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Bestehende Fachberatungs- und Interventionsstellen sind auszubauen, insbesondere
in unterversorgten Bezirken. Feministische Zentren mit Expertise in
geschlechtsspezifischer Gewaltberatung sollen in das Verfahren der
Trägeranerkennung einbezogen werden. Auch die proaktive Unterstützung und
Beratung für von Gewalt betroffene Frauen muss gewährleistet sein.
Es müssen tragfähige, kontinuierlich arbeitende Vernetzungsstrukturen (z. B.
Runden Tische, interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften) für einen fachlich
fundierter Austausch zwischen Akteur*innen der Frauenhilfsinfrastruktur,
Polizei, Justiz, Jugendämtern und weiteren relevanten Stellen etabliert und vom
Senat gefördert werden.
Begründung
In Berlin wird im Durchschnitt jeden Monat eine Frau von einem Mann getötet. Wir alle möchten in einer Stadt leben, in der jede akut von Gewalt betroffene Frau einen Platz in einem Frauenhaus bekommt; einer Stadt, in der Frauen selbstbestimmt ihr Leben leben und in der die Gewalt nicht bis zum Femizid eskaliert. Es muss gelten: Null Toleranz bei Gewalt an Frauen.
Berlin hat die Chance, den besten Gewaltschutz in Deutschland anzubieten und bei der Gewalthilfe sowie -prävention Standards zu setzen, an denen sich andere Länder orientieren können. Dafür muss das Gewalthilfegesetz, ein Meilenstein für Gewaltschutz und Gewaltprävention in Deutschland, bedarfsgerecht umgesetzt werden.
Mit dem Gewalthilfegesetz erhalten Frauen ab 2032 endlich einen Rechtsanspruch auf Gewalthilfe. Der Rechtsanspruch auf Gewalthilfe ist eine große Errungenschaft, die auch uns in Berlin verpflichtet, Beratungsstellen und Schutzplätze in Wohnungen und Frauenhäusern verbindlich auszubauen. Mit dem Recht für Betroffene ist allerdings auch die Pflicht für den gesamten Senat und die Bezirke zur Ausgestaltung und Priorisierung weiterer Unterstützungsmaßnahmen verbunden. Das Hilfesystem soll befähigt werden, bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen, zu intervenieren, die Folgen zu mildern, sowie präventiv tätig zu werden.
Mit dem Gewalthilfegesetz werden nicht nur neue Standards der Anti-Gewalt-Arbeit geschaffen, sondern die Länder erhalten vom Bund zusätzliche finanzielle Mittel, um die Istanbul Konvention zielgerichtet und konsequent umzusetzen. Von 2027 bis 2036 können über 100 Mio. Euro für Gewaltschutz und -prävention vom Bund an das Land fließen. Diese Mittel müssen bedarfsgerecht eingesetzt werden und dürfen nicht zur Haushaltsentlastung oder zur Kompensation anderer Sparmaßnahmen verwendet werden.