Veranstaltung: | Digitaler Landesausschuss am 16.12.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Berlin (dort beschlossen am: 19.11.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.11.2020, 09:37 |
R-19-V-12: Diskriminierung bei Bestattungen in Berlin beenden
Antragstext
Der Landesvorstand, die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Grünen Senator*innen werden
aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Diskriminierung bei nicht-religiösen
Bestattungen in Berlin sofort beendet und die Corona-Verordnung entsprechend abgeändert
wird. Es darf bei religiösen und nicht-religiösen Trauerfeiern keinen Unterschied bei der
zugelassenen Personenzahl geben.
Begründung
Während des gegenwärtigen Lockdown-Light ist die Anzahl der Personen, die sich treffen dürfen, beschränkt; das betrifft auch Beisetzungen. Für Beerdigungen ohne geistliche Begleitung sind lediglich bis zu 10 Angehörige, Freund*innen usw. zugelassen. Dem gegenüber dürfen an kirchlichen Beerdigungen bis zu 30 Personen teilnehmen. Begründet wird diese Ungleichbehandlung mit der verfassungsrechtlichen Stellung von Religionsgemeinschaften.
Diese Regelung ist eine grobe Diskriminierung von religionsfreien Menschen, die sofort beendet werden muss, da es hier um das Abschiednehmen von einem Menschen als gesellschaftlicher Praxis geht, und nicht in erster Linie um die Religionsausübung.
Trauer ist unteilbar. Die Trauer von Mitgliedern von Religionsgemeinschaftsangehörigen darf von staatlicher Seite nicht als höherwertig beurteilt werden als von Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Die im Sinne der Gleichheit rechtswidrige und diskriminierende Praxis ist umgehend zu beenden.
Dass bei vorhandenem politischen Willen eine Regelung ohne Privilegierung bzw. Diskriminierung möglich ist, zeigt beispielsweise die entsprechende niedersächsische Corona-Regelung vom 30.10.2020. Danach werden religiöse und nicht religiöse Beisetzungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmer gleichbehandelt.