Die Festlegung auf eine feste jährliche Quote ist nicht hilfreich, weil in den meisten Fällen die Reduzierung bzw. Umwidmung von Stellplätzen am Straßenrand Zuständigkeit der einzelnen Bezirke ist und von der Landesebene darauf keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Mit der Einrichtung von Radwegen entlang der Hauptstraßen bzw. im Nebennetz, sowie mit der Ausweisung von Stellplätzen für Fahrräder und Sharingfahrzeuge (gemeint sind hier alle Formen von Sharingfahrzeugen), der Einrichtung von Spielstraßen u.v.a. wird sicher gestellt, dass sich die Stellplatzanzahl kontinuierlich verringern wird.
Antrag: | Gerechte Parkraumbewirtschaftung |
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Antragsteller*in: | Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.12.2020, 14:29 |