Veranstaltung: | Digitaler Landesausschuss am 16.12.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | Gudrun Pinn (LAG Umwelt) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 30.11.2020, 11:56 |
D-01: Kohleausstieg in Berlin: Wärme aus Müllverbrennung ist nicht klimaneutral!
Antragstext
Wärme aus Müllverbrennung ist nicht klimaneutral! Wärme aus Müllverbrennung ist nicht CO2-
frei!
Wir wollen, dass für das Erreichen einer CO2-freien Fernwärme nur der regenerative Anteil
der Müllverbrennung herangezogen wird. Entsprechend muss der Entwurf zum neuen Berliner
Energiewendegesetz korrigiert werden. Der Gesetzentwurf fordert eine „planmäßige Erhöhung“
des Anteils von Wärme aus Müllverbrennung. Das lehnen wir ab.
Kein Ausbremsen der Kreislaufwirtschaft im neuen Berliner Energiewendegesetz!
Wir wollen, dass die Kreislaufwirtschaft auch mit diesem Gesetz gestärkt und nicht
geschwächt wird. Das bedeutet tendenziell ein Zurückfahren der Verbrennung von Abfall. Eine
Optimierung der Wärmeausbeute ist dabei unumgänglich. Entsprechend muss der Entwurf zum
neuen Berliner Energiewendegesetz korrigiert werden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Deadline zur Einreichung der Anträge fiel unglücklicherweise mit dem Termin meiner
Operation zusammen: Antragsschluss für den digitalen LA war der 22.11.20 um 19.30 Uhr. Am
23.11.20 musste ich nach zweiwöchiger schmerzhafter Wartezeit an den Zähnen operiert werden.
In dieser Zeit war ich körperlich nicht in der Lage, eine Überarbeitung des alten Antrags
vorzunehmen, der zur LDK am 28.10. vorgelegen hatte. Der Entwurf zur Novelle des Berliner
Energiewendegesetzes erforderte eine Überarbeitung. Diesen konnte ich erst am 9.11.20
einsehen.
Eine Anpassung des alten Antrags war nötig, weil in dem Gesetzentwurf Wärme aus
Müllverbrennung als „unvermeidbare Abwärme “ der erneuerbaren Wärme gleichgestellt ist und
somit als CO2-frei berechnet wird. Dies führt u.a. dazu, dass der Gesetzentwurf den
Anforderungen und Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspricht. Statt die Absenkung
der Müllmenge zur Verbrennung zu stärken und zu fördern, verfolgt der Gesetzentwurf das
Gegenteil: Er macht eine „planmäßige Erhöhung“ des Anteils von Wärme aus Müllverbrennung zur
Voraussetzung für ein CO2-freie Fernwärme in Berlin.
Zu diesem Zielkonflikt müssen wir uns eindeutig und dringend positionieren.
Inhaltliche Begründung:
Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Abfallrahmenrichtlinie, des
Kreislaufwirtschaftspakets und des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft als zentrales Element
des europäischen GREEN NEW DEALS ist es, immer mehr Stoffe und Produkte im Kreislauf zu
führen. Deshalb sollen Abfälle immer mehr vermieden und recycelt und immer weniger Abfälle
verbrannt werden.
Dieses Ziel der Kreislauf- und Abfallwirtschaft kollidiert allerdings mit dem Ziel der
Energiewirtschaft, Wärme zukünftig möglichst CO2-frei anzubieten. Dazu nutzt sie Abwärme aus
Müllverbrennung, die ungebremst zur Verfügung zu stehen scheint und uneingeschränkt als
regenerativ betrachtet wird.
Um das Ziel einer C02-freien Fernwärmeversorgung bis spätestens 2050 erreichen zu können,
ist laut Gesetzentwurf „die planmäßige Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien bzw.
unvermeidbarer Abwärme erforderlich“.
Eine Steigerung der Abwärme darf unter der Vorgabe des Kreislaufwirtschaftspakets aber
lediglich aus der Optimierung des Verbrennungsprozesses kommen. Werden die Vorgaben für eine
funktionierende Kreislaufwirtschaft eingehalten (Recyclingquoten usw.), verringert sich der
Input (wie im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für Berlin auch vorgesehen) und es
verringert sich langfristig die Abwärme.
Der Gesetzentwurf für das Berliner Energiewendegesetz setzt nun den falschen Anreiz: Mehr
Müll für mehr Wärme. Damit steht er im Gegensatz zur Zero-Waste-Strategie Berlins, zu den
Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Klimaschutzpaket und dem Aktionsplan
Kreislaufwirtschaft an eine strikte Kreislaufführung und damit zu einer Verminderung der
Abfallverbrennung.
Vor diesem Hintergrund ist eine Entwicklung zu mehr Abfallverbrennung kontraproduktiv und
soll auf jeden Fall verhindert werden.
Wir fordern eine ehrliche Bewertung der Wärme aus der Abfallverbrennung und eine CO2-
Berechnung nach den offiziell geltenden Bilanzregeln. Für das Erreichen einer klimaneutralen
Fernwärme dürfen ausschließlich die regenerativen Anteile der Abfallverbrennung herangezogen
werden.
Zusammenfassung: CO2-freie Fernwärmeversorgung: Wärme aus Müllverbrennung ist nicht
klimaneutral. Eine planmäßige Erhöhung des Anteils von Wärme aus Müllverbrennung im
Fernwärmenetz lehnen wir ab, wenn damit eine Erhöhung der Müllmenge angestrebt oder in Kauf
genommen wird. Kein Ausbremsen der Kreislaufwirtschaft im neuen Berliner Energiewendegesetz.
Wärme aus Müllverbrennung darf nur zu maximal 50 % als sog. „unvermeidbare Abwärme“ in den
Dekarbonisierungsplan der Fernwärmenetzbetreiber einbezogen werden.