Änderungen von V-6 zu V-6
Ursprüngliche Version: | V-6 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.11.2023, 23:47 |
Neue Version: | V-6 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 28.02.2024, 21:21 |
Titel
Berlin soll die Wiedereröffnung der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee sicherstellen
Zu:
Das Land Berlin muss die Sicherheit religiöser Einrichtungen gewährleisten
Antragstext
Von Zeile 1 bis 17:
Die LDK erklärt ihre Solidarität mit den Mitgliedern der liberalen Moscheegemeinde der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee und deren Imamin Seyran Ates. Diese Moschee ist eine wichtige Anlaufstelle für queere und liberale Muslim*innen in Berlin.
Die Imamin und die Moscheegemeinde sind seit der Gründung im Jahr 2017 der Hetze von reaktionären Islamisten im In- und Ausland ausgesetzt und erhalten immer wieder Morddrohungen. Aufgrund der jetzt bekannt gewordenen Anschlagspläne seitens der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) muss die Moscheearbeit aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Diese Angriffe entspringen der gleichen islamistischen Geisteshaltung, die nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel Judenhass und Antisemitismus immer unverhohlener auf die Straße trägt.
Wir fordern vom Berliner Senat und den Sicherheitsbehörden, gemeinsam mit der Moscheegemeinde ein Schutzkonzept zu entwickeln, damit die Moschee wieder eröffnet werden kann und ein offener Moscheebetrieb ohne Gefahren für Leib und Leben der Moscheebesucher*innen möglich ist.
Die Religionsfreiheit muss für die Mitglieder der Moscheegemeinde in vollem Umfang wiederhergestellt und garantiert werden.
Glaubens- und Gewissensfreiheit werden als allgemeines Menschenrecht durch das Grundgesetz ausdrücklich gewährleistet. Die Ausübung dieses Grundrechts muss zur Entfaltung seiner Wirksamkeit in der Realität staatlich geschützt werden.
Der Schutz jüdischen Lebens in Berlin hat für uns oberste Priorität. Bündnis 90/Die Grünen Berlin erklärt seine Solidarität mit allen, die sich in diesen Zeiten unter den Folgen des Terrors der Hamas nochmals drastisch stärker als zuvor Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sehen. Es sind vor allem die Mitglieder und Besucher*innen der Berliner Synagogen, der jüdischen Schulen oder anderer jüdischer Einrichtungen, die in besonderem Maße gefährdet sind.
Es ist gut und richtig, dass dem Schutz von besonders bedrohten Einrichtungen von Seiten der Polizei unverzüglich besondere Priorität eingeräumt und der Schutz erhöht wurde. In der derzeitigen Gefährdungssituation sollten dabei auch Orte geschützt werden, die nicht der unmittelbaren Religionsausübung dienen, aber religiös markiert sind.
Auf jüdischer Seite ist besonderes Augenmerk auf die Institutionen zu legen, die durch das Sicherheitskonzept der Jüdischen Gemeinde nicht schon mitversorgt sind: Etwa die Drei-Religionen-Kita, die Synagogengemeinde Kahal Adass Jisroel und der Verein Hillel.
Aber auch die Zunahme von Hass und Gewalt gegenüber islamischen Gemeinden oder Bildungseinrichtungen sehen wir mit Sorge.
Das betrifft die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, die eine wichtige Anlaufstelle für queere und liberale Muslim*innen in Berlin ist und die aufgrund bekanntgewordener Anschlagspläne des terroristischen IS-Ablegers "Islamischer Staat Provinz Khorosan" (ISPK) schon länger im Fokus steht und daher kürzlich von der Moscheeleitung geschlossen worden ist. Auch der aktuellen Zunahme an antimuslimischen Übergriffen und Anfeindungen muss entgegengewirkt werden.
Wir fordern vom Berliner Senat und den Sicherheitsbehörden entsprechende individuelle Gefährdungsbewertungen und wirksame Schutzkonzepte.
Die Religionsfreiheit muss in vollem Umfang wiederhergestellt und garantiert werden. Wir stehen an der Seite all derjenigen, die für die religiöse Vielfalt in Berlin und ihre Sichtbarkeit einstehen und sich für sie stark machen.
Alle Gläubigen, ob Jüd*innen, Muslim*innen, Christ*innen oder andere, die friedlich und ohne Hass ihre Religion ausüben wollen, müssen dies ohne Gefahr für Leib und Leben tun können