Veranstaltung: | Landesausschuss 16. Oktober 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 16.10.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Für eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik
Beschlusstext
Der Landesausschuss fordert die Mitglieder des Bundestags von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Landesverband Berlin auf, für eine vorausschauende, evidenzbasierte und
grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik zu sorgen. Die Eingriffe
des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründt und in
ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Flächendeckende Videoüberwachung und den
Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen sie ab. Das
Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet wird durch
sie verteidigt.
Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation
und eine Identifizierungspflicht lehnen sie ab. Gemeinsam mit den Ländern soll
die Sicherheitsarchitektur in Deutschland einer Gesamtbetrachtung unterzogen und
die Zusammenarbeit der Institutionen für die Sicherheit der Menschen effektiver
und wirksamer gestaltet werden.
Den Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte
unterstützen sie und fordern ein Völkerrecht des Netzes.
Der im Rahmen des Entwurfs der Ampel-Fraktionen für ein Gesetz zur Verbesserung
der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Bundestags-Drucksache 20/12805 vom
09.09.2024) sowie des Antrags der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
und Schleswig-Holstein (Bundesrats-Drucksache 464/24 vom 25.09.2024) geplante
Ausschluss von Soziallleistungen für sogenannte Dublin-Fälle ist evident
verfassungswidrig und verstößt gegen die Beschlusslage von Bündnis 90/Die Grünen
auf Bundesebene (Europawahlprogramm 2024, S. 103). Jeder Mensch hat ein
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Darüber hinaus bekräftigen wir unsere Forderung als Landesverband Berlin nach
einem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot von Racial Profiling (LDK-Beschluss vom
04.05.2024). Die im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren
Sicherheit und des Asylsystems enthaltenen Vorschläge für erweiterte Befugnisse
etwa der Polizei Berlin zur Durchführung anlassloser Kontrollen in Waffen- und
Messerverbotszonen sehen wir kritisch, da anlasslose Kontrollen erwiesenermaßen
in besonderem Maße anfällig sind für willentliches oder unwillentliches Racial
Profiling.