Das BAFA informiert über die EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821). Bei den AUFs gibt es beispielsweise bereits etablierte Informations-, Beratungs- und Anlaufstellen, die mit dem BAFA und anderen Stellen in Kontakt stehen. Diese können mithilfe des Senats zielorientiert ausgebaut werden. Wo es keine gibt, kann aufgebaut werden.
Antrag: | Für eine risikobewusste Kooperation mit China in Berlin! |
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Antragsteller*in: | LAG Wissenschaft (dort beschlossen am: 09.10.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 09.10.2024, 19:00 |