Wir begrüßen den vorliegenden Antrag zu risikobewusster Kooperation mit China in Berlin. Kooperation betrifft auch den Wissenschaftsbetrieb. Wir sind uns bewusst, dass wir uns hier mit China (und auch anderen autokratischen Ländern) in einem Spannungsfeld befinden. Wir möchten mit den Änderungsvorschlägen lediglich sichergehen, dass einzelne Wissenschaftler*innen nicht pauschal in einen Topf geworfen werden (auch nicht jede Forschung ist Dual-Use-relevant), und die Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie nicht ohne Not gefährdet werden.
Wissenschaftsfreiheit ist das Recht und die Möglichkeit von Wissenschaftler*innen, ihre Forschung und Lehre ohne äußere Einflüsse, Zensur oder Einschränkungen durchzuführen. Sie ist ein grundlegendes Prinzip in demokratischen Gesellschaften und Voraussetzung für Innovation, kritische Diskussion und Erkenntnisgewinn. Wissenschaftsfreiheit ist aber auch mit einer großen Verantwortung verbunden: Forscher*innen müssen u.a. sicherstellen, dass ihre Arbeit ethischen Standards entspricht. Hierfür sind sie auf gute Strukturen an den Forschungseinrichtungen und Hochschulen angewiesen und wir unterstützen, dass der Berliner Senat in die Pflicht genommen wird, bereits bestehende bewährte Strukturen zu verstetigen oder neue erfolgsversprechende Strukturen mitaufzubauen.