Dringlichkeitsantrag: | Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression |
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Antragsteller*in: | Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 09.04.2025, 14:43 |
D-1-031: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression
Antragstext
Von Zeile 31 bis 39:
Diese Praxis verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, untergräbt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Sie reiht sich ein in eine beunruhigende Verstrafrechtlichung des Aufenthaltsrechts sowie einer Verschärfung staatlicher Repression auf politische Proteste, die nicht mehr zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und konkreten Straftaten differenziert. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen – unabhängig davon, ob wir mit den politischen Inhalten der Proteste übereinstimmen oder nicht.
Wir lehnen eine Verstrafrechtllichung des Aufenthaltsrechts entschieden ab. Der Einsatz außerordentlich repressiver staatlicher Maßnahmen – etwa im Bereich des Aufenthaltsrechts – kann, wenn er nicht klar begrenzt, nachvollziehbar und überprüfbar ausgestaltet ist, abschreckend auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Protestformen wirken. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen. Diese grundsätzliche Feststellung bezieht sich ausdrücklich nicht auf den hier behandelten Einzelfall, sondern benennt ein strukturelles Risiko für die demokratische Kultur insgesamt. Wo Menschen befürchten müssen, durch Teilnahme an friedlichen und legitimen Versammlungen unverhältnismäßigen staatlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein, leidet auf lange Sicht die Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe – und damit auch das Vertrauen in den Schutz grundrechtlich garantierter Freiheiten.
Gleichzeitig gilt: Gewalt und strafbare Handlungen im Kontext von Protesten müssen konsequent verfolgt werden – nicht nur aus rechtsstaatlicher Verantwortung, sondern auch weil sie selbst der demokratischen Kultur Schaden zufügen, die auf friedlicher Auseinandersetzung und gegenseitigem Respekt beruht.
Unterstützer*innen
- Clemens Justus Joshua Sachs (KV Berlin-Reinickendorf)
- Jonathan Morsch (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Jonas Prade (KV Berlin-Reinickendorf)
- Simon Höppner-Sabellek (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Ulrike Kipf (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Adrijana Jonjic (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Tim Dollnik (KV Berlin-Reinickendorf)
- Valentin Gashi (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
Von Zeile 31 bis 39:
Diese Praxis verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, untergräbt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Sie reiht sich ein in eine beunruhigende Verstrafrechtlichung des Aufenthaltsrechts sowie einer Verschärfung staatlicher Repression auf politische Proteste, die nicht mehr zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und konkreten Straftaten differenziert. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen – unabhängig davon, ob wir mit den politischen Inhalten der Proteste übereinstimmen oder nicht.
Wir lehnen eine Verstrafrechtllichung des Aufenthaltsrechts entschieden ab. Der Einsatz außerordentlich repressiver staatlicher Maßnahmen – etwa im Bereich des Aufenthaltsrechts – kann, wenn er nicht klar begrenzt, nachvollziehbar und überprüfbar ausgestaltet ist, abschreckend auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Protestformen wirken. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen. Diese grundsätzliche Feststellung bezieht sich ausdrücklich nicht auf den hier behandelten Einzelfall, sondern benennt ein strukturelles Risiko für die demokratische Kultur insgesamt. Wo Menschen befürchten müssen, durch Teilnahme an friedlichen und legitimen Versammlungen unverhältnismäßigen staatlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein, leidet auf lange Sicht die Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe – und damit auch das Vertrauen in den Schutz grundrechtlich garantierter Freiheiten.
Gleichzeitig gilt: Gewalt und strafbare Handlungen im Kontext von Protesten müssen konsequent verfolgt werden – nicht nur aus rechtsstaatlicher Verantwortung, sondern auch weil sie selbst der demokratischen Kultur Schaden zufügen, die auf friedlicher Auseinandersetzung und gegenseitigem Respekt beruht.
Unterstützer*innen
- Clemens Justus Joshua Sachs (KV Berlin-Reinickendorf)
- Jonathan Morsch (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Jonas Prade (KV Berlin-Reinickendorf)
- Simon Höppner-Sabellek (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Ulrike Kipf (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Adrijana Jonjic (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Tim Dollnik (KV Berlin-Reinickendorf)
- Valentin Gashi (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)