Ein sogenanntes Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz ist eine notwendige Bedingung für die erfolgreiche Umsetzung des hier zu Recht geforderten Aufnahmeprogramms für besonders schutzbedürftige Menschen aus dem Gazastreifen und Israel. Der schwarz-rote Berliner Senat sollte sich gegenüber der schwarz-roten Bundesregierung für ein entsprechendes Einvernehmen einsetzen.
Vgl. Beschlusslage der SPD Berlin: Einrichtung einer Landesaufnahmeregelung und eines Landesaufnahmeprogramms für Menschen in Gaza zur Linderung der humanitären Katastrophe, Beschluss zu Antrag 92/II/2024: https://parteitag.spd.berlin/cvtx_antrag/einrichtung-einer-landesaufnahmeregelung-und-eines-landesaufnahmeprogramms-fuer-menschen-in-gaza-zur-linderung-der-humanitaeren-katastrophe/