Antrag: | Die Lage in Israel und Palästina und die Auswirkungen auf unser Zusammenleben in Berlin |
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Antragsteller*in: | Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.09.2025, 11:02 |
V-3-165-2: Die Lage in Israel und Palästina und die Auswirkungen auf unser Zusammenleben in Berlin
Antragstext
Von Zeile 165 bis 166 einfügen:
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes durch das Grundgesetz geschützte Gut. Friedliche Demonstrationen, die der zivilen Opfer in Gaza und andernorts gedenken und für eine friedliche Lösung des
Von Zeile 174 bis 182:
Berlin gehe aufgrund der Gewalttaten Einzelner unverhältnismäßig hart gegen Demonstrierende vor. Die notwendige Differenzierung muss möglich sein: Die Gewalt und menschenverachtenden Äußerungen einzelner Demonstrant*innenDemonstrationsteilnehmenden und die Instrumentalisierung[Leerzeichen] von Versammlungen durch extremistische Akteure sind eindeutig zu verurteilen; zugleichverurteilen. Zugleich ist Kritik an unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen legitim und Gewalt gegen Demonstrierende muss ernsthaft aufgeklärtlegitim und darf nicht abgetan werden. Bisher verweigern Senat und Innenverwaltung jegliche Aufklärung und ignorieren den damit entstehenden Schaden für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Vor allem beschädigt es die öffentliche Wahrnehmung der Berliner Polizei, wenn Fehlverhalten nicht ersthaft aufgearbeitet wird. Ein Kurs der Repression wird die Eskalationsspirale nicht beenden, sondern die Stimmung in der Stadt weiter anheizen. Eine deeskalative Herangehensweise würde zu einem spürbaren Rückgang an Eskalation und Gewalt führen. Wir fordern den Senat daher zu einem Kurswechsel hin zu einer Deeskalationsstrategie auf. Die Forderung des Regierenden Bürgermeisters auf Basis der "öffentlichen Ordnung" Versammlungen oder Protestcamps verbieten zu wollen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und würde vor keinem Gericht standhalten. Die damit einhergehende Diffamierung der Justiz, unliebsame Demonstrationen nicht zu verbieten, ist inakzeptabel. Eine Verschärfung des Versammlungsfreiheitsgesetzes lehnen wir ab, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit muss gewahrt bleiben.
Unterstützer*innen
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Christoph Lorenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Thomas Wiskirchen (KV Berlin-Neukölln)
- Lars Klaus Aßhauer (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Gülsah Bayar (KV Berlin-Mitte)
- Merieme Benali-Jockers (KV Berlin-Reinickendorf)
- Markus Schopp (KV Berlin-Mitte)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
Von Zeile 165 bis 166 einfügen:
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes durch das Grundgesetz geschützte Gut. Friedliche Demonstrationen, die der zivilen Opfer in Gaza und andernorts gedenken und für eine friedliche Lösung des
Von Zeile 174 bis 182:
Berlin gehe aufgrund der Gewalttaten Einzelner unverhältnismäßig hart gegen Demonstrierende vor. Die notwendige Differenzierung muss möglich sein: Die Gewalt und menschenverachtenden Äußerungen einzelner Demonstrant*innenDemonstrationsteilnehmenden und die Instrumentalisierung[Leerzeichen] von Versammlungen durch extremistische Akteure sind eindeutig zu verurteilen; zugleichverurteilen. Zugleich ist Kritik an unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen legitim und Gewalt gegen Demonstrierende muss ernsthaft aufgeklärtlegitim und darf nicht abgetan werden. Bisher verweigern Senat und Innenverwaltung jegliche Aufklärung und ignorieren den damit entstehenden Schaden für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Vor allem beschädigt es die öffentliche Wahrnehmung der Berliner Polizei, wenn Fehlverhalten nicht ersthaft aufgearbeitet wird. Ein Kurs der Repression wird die Eskalationsspirale nicht beenden, sondern die Stimmung in der Stadt weiter anheizen. Eine deeskalative Herangehensweise würde zu einem spürbaren Rückgang an Eskalation und Gewalt führen. Wir fordern den Senat daher zu einem Kurswechsel hin zu einer Deeskalationsstrategie auf. Die Forderung des Regierenden Bürgermeisters auf Basis der "öffentlichen Ordnung" Versammlungen oder Protestcamps verbieten zu wollen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und würde vor keinem Gericht standhalten. Die damit einhergehende Diffamierung der Justiz, unliebsame Demonstrationen nicht zu verbieten, ist inakzeptabel. Eine Verschärfung des Versammlungsfreiheitsgesetzes lehnen wir ab, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit muss gewahrt bleiben.
Unterstützer*innen
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Christoph Lorenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Thomas Wiskirchen (KV Berlin-Neukölln)
- Lars Klaus Aßhauer (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Gülsah Bayar (KV Berlin-Mitte)
- Merieme Benali-Jockers (KV Berlin-Reinickendorf)
- Markus Schopp (KV Berlin-Mitte)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)