Änderungen von V-1 zu V-1
| Ursprüngliche Version: | V-1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 22:54 |
| Neue Version: | V-1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Eingereicht: | 10.12.2025, 20:30 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 15 bis 17:
Schwimmen, gleichwertig mit anderen Ansprüchen (wie dem Recht des Befahrens mit Booten, Entnahme von Wasser etc. )) auch tatsächlich und engagiert durchgesetzt werden.
Von Zeile 25 bis 27:
• Für das Fällen von Ermessensentscheidungen z.B. hinsichtlich der Sperrung eines Gewässers aus wasserhygienischen Gründen soll der Senat sinnvollewissenschaftlich fundierte Kriterien entwickeln.
Von Zeile 33 bis 37:
Freigabe eines Gewässers (z.B. bestimmte bauliche Ausstattungselemente o.ä.) zu stellen. Gleichwohl fordern wir den Senat auf, möglichst barrierearme Zugänge zum Wasser zu schaffen.
• Solange Gründe für ein Verbot bestehen, soll die Verwaltung verpflichtet werden auch selbst pro-aktiv Lösungsmaßnahmen zu initiieren, umsetzenumzusetzen oder zu fördern. Falls Gründe für ein Verbot fortbestehen, muss die Verwaltung transparent machen, welche Bemühungen konkret unternommen wurden und warum trotz dieser Bemühungen keine Lösungen umgesetzt werden konnten.
• Die Verwaltung soll aktive Möglichkeiten zum Baden in der Stadt schaffen und
Von Zeile 40 bis 43:
2025 von Senat und Bezirk Mitte verabschiedeten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Berliner Mitte (ISEK) beschrieben. DieAußerdem soll die Einrichtung weiterer innerstädtischer Schwimmstellen auch in Trägerschaft durch andere Bezirke, Vereine und landeseigene Unternehmen aktiv unterstützenunterstützt werden.