| Veranstaltung: | LA am 10. Dezember 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Katja Zimmermann (KV Berlin-Mitte) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 17.10.2025, 22:54 |
V-1: Freie Spree für alle: Badeverbot aufheben, entwickeln statt verhindern!
Antragstext
Fast 7 % der Berliner Stadtfläche besteht aus Wasser. Der größte Teil davon ist
für die Berliner*innen nicht frei nutzbar, weil das Baden und Schwimmen in
Berliner Flüssen und Kanälen weitgehend verboten ist. Seit fast 100 Jahren.
Dieses pauschale Verbot, was in anderen Städten Deutschlands so nicht existiert,
bedeutet eine erhebliche Einschränkung für die Erholungs- und
Entfaltungsmöglichkeiten der Berliner*innen und behindert, dass Berlin sein
enormes Potenzial als Wasserstadt nutzt.
Die Demonstrationen gegen das Badeverbot im Sommer 2025 haben gezeigt, dass
viele Menschen damit nicht mehr einverstanden sind. Sie wollen das Badeverbot
endlich abgeschafft wissen und endlich eine Weiterentwicklung der Stadt und
ihrer Gewässer sehen.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass die Bevölkerung Berlins
ihren Fluss und andere Gewässer „zurückbekommt“ und fordern deshalb:
• Der in §25 BWG bereits eingeräumte Gemeingebrauch soll für das Baden und
Schwimmen, gleichwertig mit anderen Ansprüchen (wie dem Recht des Befahrens mit
Booten, Entnahme von Wasser etc. )auch tatsächlich und engagiert durchgesetzt
werden.
Das Baden und Schwimmen ist im Prinzip immer freizugeben, wenn nicht zwingende
Gründe dagegensprechen.
• Es soll landesweit ein Wasserqualitäts-Monitoring-System aufgebaut werden, das
die Wasserqualität kontinuierlich überwacht. Das gibt den Berliner*innen die
Informationsgrundlage, zu entscheiden, ob sie Schwimmen wollen oder nicht. Und
es gibt den Verwaltungen die Informationsgrundlage bei Extremwetterlagen
notfalls auch kurzfristige Sperrungen zu verhängen.
• Für das Fällen von Ermessensentscheidungen z.B. hinsichtlich der Sperrung
eines Gewässers aus wasserhygienischen Gründen soll der Senat sinnvolle
Kriterien entwickeln.
• Wie in anderen Bundesländern üblich, sollen lokale Verbote nicht starr in der
Badegewässerverordnung festgehalten werden, sondern eine leichte Anpassbarkeit
besitzen (z.B. ortsspezifische Allgemeinverfügung, statt Landesverordnung)
festgehalten werden.
• Über die Vorgaben des BWG hinaus sind keine weiteren Anforderungen an die
Freigabe eines Gewässers (z.B. bestimmte bauliche Ausstattungselemente o.ä.) zu
stellen.
• Solange Gründe für ein Verbot bestehen, soll die Verwaltung auch selbst
Lösungsmaßnahmen initiieren, umsetzen oder fördern.
• Die Verwaltung soll aktive Möglichkeiten zum Baden in der Stadt schaffen und
fördern, anstatt sie durch pauschale Verbote zu beschneiden. : Die zeitnahe
Einrichtung und Eröffnung einer Pilotbadestelle im Spreekanal, so wie in dem
2025 von Senat und Bezirk Mitte verabschiedeten Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept Berliner Mitte (ISEK) beschrieben. Die Einrichtung weiterer
innerstädtischer Schwimmstellen auch in Trägerschaft durch andere Bezirke,
Vereine und Unternehmen aktiv unterstützen.
Begründung
Berlin wird von Jahr zu Jahr heißer. Der Klimawandel macht zusätzliche innerstädtische Abkühlungsmöglichkeiten zwingend notwendig. Während Metropolen wie Kopenhagen, Paris oder London vorgemacht haben, wie innerstädtisches Baden sicher und umweltverträglich ermöglicht werden kann, hinkt Berlin noch hinterher.
Die aktuelle Praxis, Gewässer pauschal für das Baden zu sperren, ist angesichts neuer Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten nicht länger vertretbar. Vor allem die Praxis zeitlich unbegrenzter, nicht präzise und transparent begründeter Verbote und der Verzicht auf Entwicklungs- Vorgaben oder -programme erzeugt eine in die letzten Jahrzehnten zu beobachtbare vollständige Entwicklungsstagnation, verhindert Innovationen, und „entlastet“ die Verwaltung von der Verpflichtung, die Verbesserung der Gewässer voranzutreiben. Das Verbot konserviert den Zustand, dass die Berliner*innen von „ihrem“ Wasser ferngehalten werden.
Berlin braucht deshalb im Gegenteil eine Neuausrichtung seiner Politik in diesem Bereich: Ermöglichen und fördern statt verhindern und verbieten. Berlin braucht dafür eine differenzierte Regelung, die bereits etablierte Badestellen und Gewässer sichert aber auch gezielt Weiterentwicklungen anstößt und fördert:
• Erklärung des Qualitätssiegels „Badegewässer“ dort, wo die Qualität den Anforderungen der EU- Richtlinie bereits genügt.
• Bereitstellung von klaren und differenzierten Informationen für die Gewässer, wo Risiken bestehen, gekoppelt mit der Freiheit für die Berliner*innen, auf dieser Basis selbst zu entscheiden.
• Verbote nur im zwingenden Ausnahmefall, wenn das Baden mit extremen und unverhältnismäßigen Gefahren verbunden wäre und nur in Verbindung mit Auflagen oder Programmen, zur Beseitigung der hier bestehenden Mißsstände
So kann Berlin sein Potenzial als Wasserstadt besser nutzen, sich an die Klimakrise anpassen und zu den europäischen Metropolen aufschließen, die das Baden mitten in der Stadt längst selbstverständlich möglich machen.
Unterstützer*innen
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Eva Rahner (KV Berlin-Pankow)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Jordi Mühle (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Julia Schneider (KV Berlin-Pankow)
- Alexander Kräß (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Jonah Hacker (KV Berlin-Mitte)
- Jana Braun (KV Berlin-Reinickendorf)
- Lillemor Mallau (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Billig (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Stefanie Remlinger (KV Berlin-Mitte)
Änderungsanträge
- V-7-014 (June Tomiak (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf), Eingereicht)