| Veranstaltung: | LA am 10. Dezember 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschluss durch: | Landesausschuss |
| Beschlossen am: | 10.12.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Freie Spree für alle: Badeverbot aufheben, entwickeln statt verhindern!
Titel
Beschlusstext
Fast 7 % der Berliner Stadtfläche besteht aus Wasser. Der größte Teil davon ist
für die Berliner*innen nicht frei nutzbar, weil das Baden und Schwimmen in
Berliner Flüssen und Kanälen weitgehend verboten ist. Seit fast 100 Jahren.
Dieses pauschale Verbot, was in anderen Städten Deutschlands so nicht existiert,
bedeutet eine erhebliche Einschränkung für die Erholungs- und
Entfaltungsmöglichkeiten der Berliner*innen und behindert, dass Berlin sein
enormes Potenzial als Wasserstadt nutzt.
Die Demonstrationen gegen das Badeverbot im Sommer 2025 haben gezeigt, dass
viele Menschen damit nicht mehr einverstanden sind. Sie wollen das Badeverbot
endlich abgeschafft wissen und endlich eine Weiterentwicklung der Stadt und
ihrer Gewässer sehen.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass die Bevölkerung Berlins
ihren Fluss und andere Gewässer „zurückbekommt“ und fordern deshalb:
• Der in §25 BWG bereits eingeräumte Gemeingebrauch soll für das Baden und
Schwimmen, gleichwertig mit anderen Ansprüchen (wie dem Recht des Befahrens mit
Booten, Entnahme von Wasser etc. ) auch tatsächlich und engagiert durchgesetzt
werden.
Das Baden und Schwimmen ist im Prinzip immer freizugeben, wenn nicht zwingende
Gründe dagegensprechen.
• Es soll landesweit ein Wasserqualitäts-Monitoring-System aufgebaut werden, das
die Wasserqualität kontinuierlich überwacht. Das gibt den Berliner*innen die
Informationsgrundlage, zu entscheiden, ob sie Schwimmen wollen oder nicht. Und
es gibt den Verwaltungen die Informationsgrundlage bei Extremwetterlagen
notfalls auch kurzfristige Sperrungen zu verhängen.
• Für das Fällen von Ermessensentscheidungen z.B. hinsichtlich der Sperrung
eines Gewässers aus wasserhygienischen Gründen soll der Senat wissenschaftlich
fundierte Kriterien entwickeln.
• Wie in anderen Bundesländern üblich, sollen lokale Verbote nicht starr in der
Badegewässerverordnung festgehalten werden, sondern eine leichte Anpassbarkeit
besitzen (z.B. ortsspezifische Allgemeinverfügung, statt Landesverordnung)
festgehalten werden.
• Über die Vorgaben des BWG hinaus sind keine weiteren Anforderungen an die
Freigabe eines Gewässers (z.B. bestimmte bauliche Ausstattungselemente o.ä.) zu
stellen. Gleichwohl fordern wir den Senat auf, möglichst barrierearme Zugänge
zum Wasser zu schaffen.
• Solange Gründe für ein Verbot bestehen, soll die Verwaltung verpflichtet
werden auch selbst pro-aktiv Lösungsmaßnahmen zu initiieren, umzusetzen oder zu
fördern. Falls Gründe für ein Verbot fortbestehen, muss die Verwaltung
transparent machen, welche Bemühungen konkret unternommen wurden und warum trotz
dieser Bemühungen keine Lösungen umgesetzt werden konnten.
• Die Verwaltung soll aktive Möglichkeiten zum Baden in der Stadt schaffen und
fördern, anstatt sie durch pauschale Verbote zu beschneiden. : Die zeitnahe
Einrichtung und Eröffnung einer Pilotbadestelle im Spreekanal, so wie in dem
2025 von Senat und Bezirk Mitte verabschiedeten Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept Berliner Mitte (ISEK) beschrieben. Außerdem soll die
Einrichtung weiterer innerstädtischer Schwimmstellen auch in Trägerschaft durch
andere Bezirke, Vereine und landeseigene Unternehmen aktiv unterstützt werden.