| Veranstaltung: | LA am 28. Januar 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | LAG Feminismus (dort beschlossen am: 08.01.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 12.01.2026, 09:44 |
V-1: Vor sexueller Belästigung schützen - „Catcalling“ unter Strafe stellen
Titel
Antragstext
Begründung
Die aktuelle Rechtslage sieht keine strafrechtliche Verfolgung für sexuelle Belästigung in Form verbaler Äußerungen oder nonverbaler Gesten ohne körperlichen Kontakt, sogenanntes „Catcalling“ vor. Diese Strafbarkeitslücke stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar und betrifft insbesondere Frauen und Mädchen. Verbale und nonverbale Formen sexueller Belästigung können als Formen psychischer Gewalt betrachtet werden und haben das Potenzial, betroffene Personen erheblich zu beeinträchtigen.
Das Land Niedersachsen hat hierzu eine Initiative für einen Gesetzesentwurf im Bundesrat eingebracht. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, diese Strafbarkeitslücke zu schließen, indem ein neuer Straftatbestand geschaffen wird, der verbale und nonverbale sexuelle Belästigung erfasst. Der neue Absatz 1 in § 184i StGB soll die Grundlage bieten, um solche Formen der Belästigung strafrechtlich zu verfolgen und so die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu schützen.
Eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung gemäß § 184i Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) in der bislang geltenden Fassung kommt nicht in Betracht, da dieser Straftatbestand eine körperliche Berührung des Opfers voraussetzt. Gleiches gilt für § 177 Abs. 1 StGB.
Auch eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB ist bei verbalen sexuellen Belästigungen regelmäßig nicht gegeben. Denn nach der Rechtsprechung liegt ein für die Verwirklichung des Tatbestandes erforderlicher Angriff auf die Ehre der betroffenen Person nur vor, wenn der Täter mit seiner Äußerung zum Ausdruck bringt, die betroffene Person weise insoweit einen seine Ehre mindernden Mangel auf. Das ist bei verbalen sexuellen Belästigungen üblicherweise nicht der Fall.
Änderungsanträge
- V-1-000 (Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei), Eingereicht)