| Veranstaltung: | LA am 18. März 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 19.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.03.2026, 22:06 |
V-2: Mehrsprachigkeit in der Schule fördern - Lehrkräfte qualifizieren und anerkennen
Titel
Antragstext
In einer Stadt, in der mehr als ein Drittel der Bevölkerung eine
Migrationsgeschichte hat, gehört Mehrsprachigkeit zum Alltag vieler
Bürger*innen. Viele Tausend Kinder und Jugendliche wachsen mehrsprachig auf. Wir
wollen ein Bildungssystem schaffen, welches der Vielfalt der Sprachen und
Kulturen und damit den Menschen in unserer Stadt gerecht wird. Das betrifft bei
der Beschulung der geflüchteten und neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen
sowohl den Erwerb der deutschen Sprache als auch die Förderung der Erstsprache.
- Unterstützung seitens der Senatsverwaltung:
- Kostenfreies Anerkennungsverfahren, kostenlose berufsbezogene
Vorbereitungs- und Deutschkurse, Möglichkeit von bezahlten Praktika
in der Schule, Ermäßigungsstunden - Eine begleitende Unterstützung der Bewerber*innen bei
Antragsstellung und im Gleichstellungsverfahren einrichten (u.a.
mehrsprachige Informationen, Bescheide in leicht verständlichem
Deutsch, Sprachberatung)
- Kostenfreies Anerkennungsverfahren, kostenlose berufsbezogene
Begründung
- Lehrkräfte für den Spracherwerb Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für neu Zugewanderte ausbilden
Sämtliche aktuellen Schulleistungsstudien zeigen, ausgeprägter als in anderen europäischen Ländern, eine Bildungsbenachteiligung von Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere derjenigen der ersten Generation[1]. Damit Schulen auch für diese Gruppe Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten, hat die Ständige Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) im Januar 2025 eine Stellungnahme mit zentralen Empfehlungen nach dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand verfasst. Es geht um eine nach einem Rahmencurriculum von universitär speziell für diese Aufgabe qualifizierten Lehrkräften erteilte Deutschförderung, die auf einer kontinuierlichen Sprach- und Lernstandsdiagnose beruht und auf fünf bis sieben Jahre ausgerichtet ist, wobei von Anfang an eine schrittweise Integration in den Regelunterricht erfolgen sollte.[2] Die Berliner Schule setzt derzeit keinen dieser Qualitätsstandards verbindlich um.
Schlüssel für eine qualitative Verbesserung der Deutschförderung besteht laut SWK in einer qualitativ hochwertigen Ausbildung der Lehrkräfte: „Die Qualität der Zweitsprachförderung hängt maßgeblich von der Qualifikation der Fachkräfte ab (…). International wird deshalb ein Mindestabschluss für Zweitsprachlehrkräfte auf Bachelorniveau empfohlen (…).“ [3] Berlin sollte deshalb die Empfehlung des SWK-Gutachtens umsetzen und – wie Bayern und Sachsen – ein Lehramtsstudienfach „Deutsch als Zweitsprache für neu Zugewanderte“ einrichten sowie DaZ als neues Schulfach mit Rahmenplan und Stundentafel festschreiben, für das die Universität ausbildet.
- Lehrkräfte für den Erstsprachunterricht ausbilden und ausländische Qualifikationen anerkennen
Wie im § 15 Schulgesetz vorgeschrieben, erhalten Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache eine andere als Deutsch ist, Angebote für ergänzenden Unterricht in ihrer Erstsprache. Das findet in Berlin in verschiedenen Formen statt: Erstsprachen-Unterricht (ESU), Zweisprachige Erziehung Deutsch-Türkisch (ZwErz) und Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB). Die Lehrkräfte, die den Unterricht in diesen Modellen erteilen, sind in der Regel und sinnvollerweise Personen, deren Erstsprache die von ihnen unterrichtete Sprache ist, und darüber hinaus häufig solche, die die entsprechende Sprache in ihrem Herkunftsland als Unterrichtsfach studiert sowie teils auch unterrichtet haben. Curricular ist der Unterricht in diesen Sprachen für ESU und SESB in den entsprechenden Rahmenlehrplänen „Erstsprachlicher Unterricht“ und „Muttersprache in der SESB“ geregelt. Dagegen sind viele Sprachen, die in Berlin als Erst- (bzw. Mutter-)Sprache unterrichtet werden, nicht als Lehramtsfächer anerkannt, weder für das Studium noch für die Prüfung zum Lehramt. Die Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern lässt für das Lehramt an Grundschulen überhaupt nur die Sprachen Englisch und Französisch zu. Für das Lehramt an ISS und Gymnasium sind in der Liste der zugelassenen Fächer folgende der o.g., also in Berlin faktisch unterrichteten, Sprachen nicht enthalten: Arabisch, Griechisch, Kurdisch, Portugiesisch, Ukrainisch, Vietnamesisch. D.h. diese Sprachen – selbst wenn sie im Herkunftsland studiert wurden – können weder im Anerkennungsverfahren in Berlin als Lehramts-Fächer anerkannt noch hier studiert und in der Prüfung zum Lehramt berücksichtigt werden. Deshalb fordern wir die Anerkennung entsprechender im Ausland erzielter Abschlüsse und die Schaffung von Lehramts-Studiengängen für diese Sprachen.
- Lehrkräften mit internationalen Abschlüssen den Zugang erleichtern
Zurzeit ist der Zugang zur Berliner Schule für Lehrkräfte mit internationalen Abschlüssen stark beschränkt (u.a. durch Anforderungen an das Sprachniveau, mangelnde Unterstützung, komplizierte Anerkennungsverfahren, Fragen der Finanzierung der geforderten Zusatzqualifikation etc.). Bei fast 900 entschiedenen Anträgen auf Anerkennung eines internationalen Abschlusses in den Jahren 2022/23 wurden lediglich ca. 2% ohne Auflagen anerkannt. Alle anderen wurden entweder abgelehnt (ca. 7%) oder die Lehrkräfte mussten weitere Qualifikationen erwerben (Studium, Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung, vgl. Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz). Im gleichen Zeitraum schlossen nur ca. 100 Lehrkräfte den Anpassungslehrgang erfolgreich ab. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Bedingungen für die Einstellung in den Berliner Schuldienst zu streng sind bzw. abschreckend wirken.
Als Beitrag zur Behebung des Lehrkräftemangels, um die Einwanderungsgesellschaft auch in den Kollegien abzubilden und den Lehrkräften mit internationaler Qualifikation die Integration zu erleichtern, fordern wir eine Absenkung und Vereinfachung der Anforderungen sowie ein – auch finanzielles – Unterstützungsangebot seitens der Senatsverwaltung. Die Forderungen decken sich z.T. mit der Praxis in anderen Bundesländern.[4]
- So ist das Anerkennungsverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland gebührenfrei.
- In Bayern, Hessen, Niedersachsen und in Sachsen genügen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 für die Einstellung ins Lehramt.
- In Hessen ist das Referendariat in nur einem Fach (Mangelfächer) möglich. Anschließend erfolgt der Einsatz als vollwertige Lehrkräfte – auch mit Verbeamtung.[5]
- NRW führt mit „Lehrkräfte Plus“ ein universitäres Unterstützungs- und Professionalisierungsangebote für Lehrkräfte mit internationalen Abschlüssen durch.
[1] Siehe dazu: Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK: „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten –Maßnahmen zur Förderungder Zielsprache Deutsch (2025), S.9f.
[2] Siehe oben, S.30, ff
[3] Siehe oben, S. 17
[4] Alle Angaben siehe: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
[5] Möglich ist dies durch den KMK-Beschluss „Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte“ (2024).