Ein Verbot des Verkaufs- und Nutzungsrech von Sprengstoff kann nur Hand in Hand mit dem Verbot seiner Nutzung gehen. Nur den Verkauf zu verbieten, während die Nutzung weiterhin toleriert wird, würde lediglich den Verkauf und das Abbrennen illegalen, nicht zertifizierten und somit deutlich gefährlicheren Feuerwerks zu Folge haben und zu keiner Verbesserung der in Zeile 16 bis 30 genannten Probleme führen. Auch dies muss aber explizit unmöglich gemacht werden.
Antrag: | Böllert Ihr noch oder feiert Ihr schon? |
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Antragsteller*in: | Tabea Schoch, Juliane Braun, Jana Friedrichsen, Manuela Gabriel, Julie Steinen, Jacob Fels, Manuela Semmler, Lutz Weischer (KV Tempelhof-Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.03.2019, 16:14 |