Mitantragsteller Stefan Taschner KV Lichtenberg
zu 8. Was heißt „Bereitstellung ausreichender Mitnahmekapazitäten im ÖPNV“ ? Das könnte heißen, das die Fahrzeuge des ÖPNV umgebaut werden müssten. Außerdem ist die Frage was ist „ausreichend“ Wichtiger ist doch, dass für die eKF kein zusätzlicher Fahrschein erworben werden muss. Als Vorbild könnte hier die kostenlose Mitnahme von Falträdern (im gefalteten Zustand) im ÖPNV dienen.