Mitantragsteller Stefan Taschner
redaktionelle Ergänzung
Antrag: | Elektrokleinstfahrzeuge: Chancen nutzen - Konflikte verhindern |
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Antragsteller*in: | Harald Moritz (Berlin-Treptow/Köpenick KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.03.2019, 16:13 |
Höchstgeschwindigkeit nicht generell auf Gehwegen gefahren werden dürfen
(entgegen §10(3) bzw. (5) eKFV).
Elektrokleinstfahrzeuge: Chancen nutzen - Konflikte verhindern
Mit der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (eKFV) des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Menschen bald
endlich auch in Deutschland mit Elektokleinstfahrzeugen (eKF oder PLEV - Personal Light
Electric Vehicles) legal am Straßenverkehr teilnehmen.
Besonders durch die vielen Sharing-Anbieter kommen damit Herausforderungen auf Berlin
zu, die durch starke Regelungen aktiv gesteuert werden müssen. Erfahrungen aus anderen
Städte weltweit zeigen, welche Probleme auftreten können, aber auch welche Chancen
diese Angebote bieten.
Von diesen Erfahrungen wollen wir lernen und kurzfristig die Rahmenbedingungen für Berlin
gestalten.
Wir fordern:
1. eKF müssen im Mobilitätsgesetz (MobG BE) Beachtung finden.
2. Umwidmung von PKW-Parkplätzen in Abstellplätze für Fahrräder und eKF und
Einrichtung von solchen Abstellplätzen in allen Kreuzungsbereichen von Straßen
StEP III, IV und untergeordnete.
3. Schnelleren massiven Ausbau von sicheren Radverkehrsanlagen, deren Breite die
sichere Mitbenutzung durch eKF ermöglicht, zum Beispiel Fahrradstraßen und
Protected Bike Lanes.
4. Verzicht auf den Einsatz des Verkehrszeichens "Elektrokleinstfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h frei" auf
Gehwegen unter 5m Breite.
5. Eine Abgabe von Unternehmen, die eKF oder Fahrräder im öffentlichen Straßenraum
zum (Kurzzeit-) Verleih anbieten, die sich nach Fahrzeuganzahl und Einsatzgebieten
richtet.
6. Die Unternehmen, die eKF oder Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zum
(kurzzeit-) Verleih anbieten, zu verpflichtet, ihre Fahrzeugdaten anhand der Mobility
Data Specification zu veröffentlichen.
7. Geeignete Maßnahmen, die die Anbieter zum Einsatz langlebigerer und damit
ökologisch nachhaltigerer Fahrzeuge bewegen.
8. Bereitstellung ausreichender Mitnahmekapazitäten im ÖPNV, um die Verknüpfung
beider Verkehrsträger zu ermöglichen, da eine zunehmende Verbreitung privater eKF
zu erwarten ist.
9. Berlin soll sich dafür einsetzen, dass eKF unabhängig von der bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit nicht generell auf Gehwegen gefahren werden dürfen
(entgegen §10(3) bzw. (5) eKFV).
10. Berlin soll sich dafür einsetzen, dass für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt der
Elektromotor immer wieder durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden aktiviert werden
muss, ähnlich wie Pedelecs als Fahrrad eingestuft werden.
Elektrokleinstfahrzeuge begeistern Menschen weltweit und haben das Potential, den
innerstädtischen Verkehr zu revolutionieren. Lasst uns diese Chance gemeinsam nutzen!
Mitantragsteller Stefan Taschner
redaktionelle Ergänzung