Antrag: | Elektrokleinstfahrzeuge: Chancen nutzen - Konflikte verhindern |
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Antragsteller*in: | Matthias Oomen (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.03.2019, 09:59 |
V-08-002: Elektrokleinstfahrzeuge: Chancen nutzen - Konflikte verhindern
Titel
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Elektrokleinstfahrzeuge: Für ein faires Miteiander
Antragstext
Von Zeile 2 bis 12:
Mit der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (eKFV) des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Menschen bald
endlich auch in Deutschland mit Elektokleinstfahrzeugen (eKF oder PLEV - Personal Light
Electric Vehicles) legal am Straßenverkehr teilnehmen.
Besonders durch die vielen Sharing-Anbieter kommen damit Herausforderungen auf Berlin
zu, die durch starke Regelungen aktiv gesteuert werden müssen. Erfahrungen aus anderen
Städte weltweit zeigen, welche Probleme auftreten können, aber auch welche Chancen
diese Angebote bieten.
Von diesen Erfahrungen wollen wir lernen und kurzfristig die Rahmenbedingungen für Berlin
gestalten.
(Globalalternative zu V-08!)
ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE: FÜR EIN FAIRES MITEINANDER!
Neue technische Möglichkeiten verändern unsere Mobilität. Elektrokleinstfahrzeuge - kleine, wendige, materialsparende Flitzer - sind schon heute an vielen Stellen in unserer Stadt ein deutliches Zeichen für diese Veränderung. Und wir heißen diese Veränderung willkommen.
Das zuständige Bundesverkehrsministerium schafft mit der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" endlich den Rahmen, damit der gelebte Alltag auf unseren Straßen rechtlich abgesichert wird. Der Blick in die Verordnung und in die Realität anderer Städte zeigt aber auch, dass wir vor Ort Klarstellungen vornehmen müssen, um ein positives Miteinander zu ermöglichen. Klare Regeln für ein faires Miteinander. Regeln, die wir auch kurzfristig im Mobilitätsgesetz festhalten werden.
DER GEHWEG IST ZUM GEHEN DA!
Der Blick in die Verordnung des Bundes zeigt: Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten zukünftig Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6-20 km/h mit bis zu 55 kg Eigengewicht, 70 cm Breite und 2 m Länge. “Klein” ist also relativ, denn Fahrzeuge dieser Größe sind für Fußgänger*innen, besonders für Kinder, durchaus eine große Gefahr.
Wir werden deshalb zukünftig auf eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen, wie sie das Bundesverkehrsministerium durchaus ermöglicht bzw. für Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h sogar vorschreiben will, grundsätzlich verzichten. Der Schutz von Fußgänger*innen ist für uns ein solch hohes politisches Gut, dass wir hier erst gar keine fehlerhaften Annahmen ermöglichen werden.
Wir wissen, dass es in anderen Städten hiervon abweichende Regelungen geben und diese eingeführte Praxis zu Fehlverhalten auf unseren Gehwegen führen wird. Deshalb werden wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass Elektrokleinstfahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit generell nicht auf Gehwegen gefahren werden dürfen, sondern Gehwege auch zukünftig ein sicherer Ort für Fußgänger*innen bleiben.
Bei dieser Gelegenheit werden wir auch darauf hinwirken, dass Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt der Elektromotor immer wieder durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden aktiviert werden muss, ähnlich wie Pedelecs als Fahrrad eingestuft werden.
SICHERE FAHRWEGE FÜR ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE!
Wir sehen die Zukunft der Elektrokleinstfahrzeuge auf sicheren Radverkehrsanlagen, wie Fahrradstraßen und Protected Bike Lanes und werden auch zukünftig für deren zügigen und fokussierten Ausbau stehen. In Nebenstraßen sehen wir Elektrokleinstfahrzeuge im gemischten Verkehr auf der regulären Fahrbahn.Wir wissen, dass Elektrokleinstfahrzeuge keine Knautschzone haben und deshalb die Fahrt im gemischten Verkehrs als gefährlich empfunden werden könnte, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer*innen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Wir werden deshalb zukünftig verstärkt auch in Nebenstraßen Geschwindigkeitsverstöße feststellen und setzen uns gegenüber dem Bund für eine deutliche Erhöhung der Bußgeldsätze ein.
SICHERES PARKEN FÜR ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE!
Wir werden zukünftig nicht akzeptieren, dass Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt werden. Dem wird unter anderem dadurch Nachdruck verliehen, indem wir bspw. Sharing-Anbietern in den für uns obligatorischen Konzessionen mit einer Generalhaftung für den Missbrauch von Gehwegflächen klare Grenzen aufzeigen.
Gleichzeitig werden wir aber ordentliche Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge fördern. Wir werden im Kreuzungsbereich von Nebenstraßen ab der III. Ordnung (und unterhalb) Flächen, die derzeit Autoparkplätze sind, für Elektrokleinstfahrzeuge verbindlich reservieren. Wir werden dabei baulich sichtbare Abschnitte schaffen, die an den ohnehin freizuhaltenden 5 Meter-Schutzbereich der Kreuzungsmündung anknüpfen. Wir halten hierbei mindestens 31 Stellplätze pro 1000 Einwohner Tagbevölkerung für eine attraktive Anfangsgröße und werden bei einer Übernutzung zeitnah und vorrangig neue Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge ausweisen.
ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE ALS TEIL DES ÖKOVERBUNDES
Elektrokleinstfahrzeuge sind insbesondere im Berliner Umland ein gutes Mittel, um die Fahrt dort fortzusetzen, wo Bus und Bahn kein oder nur ein eingeschränktes Angebot bieten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Elektrokleinstfahrzeuge in der zukünftigen Fahrzeugbestellung ihren angemessenen Raum finden und in der Tarifstruktur möglichst kostenlos berücksichtigt werden. Wir behalten uns hierbei aber technische Maße vor, welche die maximalen Maße des Bundesverkehrsministeriums deutlich unterschreiten.
KLARE REGELN AUCH FÜR SHARINGANBIETER
Schon jetzt ist erkennbar, dass Anbieter, die Elektrokleinstfahrzeuge zum (kurzfristigen) Verleih anbieten, eine wichtige Rolle spielen werden. Deshalb ist es notwendig, auch hier klare Regeln zu setzen.
Nutzungs- und Fahrzeugdaten, die Sharinganbieter erheben, sind ein wichtiges Gemeingut, um die Verkehrswende effektiver zu gestalten und wissenschaftlich auswerten zu können. Wir erwarten, dass diese Daten zukünftig anonymisiert anhand der Mobility Data Specification veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden wir im Konzessionswesen sicherstellen, dass für Elektrokleinstfahrzeuge auf ökologische Stromversorgung zurückgegriffen wird, Batterien nur ökologisch und unter menschenrechtlichen Kriterien nachweislich tadellos hergestellt werden und die Fahrzeuge selbst langlebigen und nachhaltigen Standards entsprechen.
Wir werden zukünftig von Sharinganbietern Abgaben erheben. Diese Abgaben werden sich maßgeblich danach richten, wie viele Fahrzeuge am Start sind und vor allen Dingen in welchem Geschäftsgebiet diese operieren. Sharinganbieter, die mit einer angemessenen Anzahl von Fahrzeugen auch Fahrten in den Außenbezirken und damit neue Mobilität allen Berliner*innen ermöglichen, werden hierbei keine Gebühren begleichen müssen. Rosinenpickerei hingegen, die darauf abzielt, in möglichst risikolosen Geschäftsgebieten hippe Mobilität nur wenigen zugänglich zu machen, ist ein eher eingeschränkter Beitrag zur Verkehrswende. Die erhobene Abgabe werden wir zur Errichtung von Infrastruktur für Elektrokleinstfahrzeuge in den Außenbezirken verwenden.
VERKEHRSWENDE - ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE GEHÖREN DAZU!
Elektrokleinstfahrzeuge haben das Potential, viele Menschen in unserer Stadt dazu zu bewegen, auf das Auto zu verzichten. Wir setzen klare Regeln, die dazu beitragen, dass dieser Teil der Verkehrswende ein positiver Beitrag wird.
Antragsteller:
Matthias Oomen, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
Von Zeile 2 bis 12:
Mit der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (eKFV) des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Menschen bald
endlich auch in Deutschland mit Elektokleinstfahrzeugen (eKF oder PLEV - Personal Light
Electric Vehicles) legal am Straßenverkehr teilnehmen.
Besonders durch die vielen Sharing-Anbieter kommen damit Herausforderungen auf Berlin
zu, die durch starke Regelungen aktiv gesteuert werden müssen. Erfahrungen aus anderen
Städte weltweit zeigen, welche Probleme auftreten können, aber auch welche Chancen
diese Angebote bieten.
Von diesen Erfahrungen wollen wir lernen und kurzfristig die Rahmenbedingungen für Berlin
gestalten.
(Globalalternative zu V-08!)
ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE: FÜR EIN FAIRES MITEINANDER!
Neue technische Möglichkeiten verändern unsere Mobilität. Elektrokleinstfahrzeuge - kleine, wendige, materialsparende Flitzer - sind schon heute an vielen Stellen in unserer Stadt ein deutliches Zeichen für diese Veränderung. Und wir heißen diese Veränderung willkommen.
Das zuständige Bundesverkehrsministerium schafft mit der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" endlich den Rahmen, damit der gelebte Alltag auf unseren Straßen rechtlich abgesichert wird. Der Blick in die Verordnung und in die Realität anderer Städte zeigt aber auch, dass wir vor Ort Klarstellungen vornehmen müssen, um ein positives Miteinander zu ermöglichen. Klare Regeln für ein faires Miteinander. Regeln, die wir auch kurzfristig im Mobilitätsgesetz festhalten werden.
DER GEHWEG IST ZUM GEHEN DA!
Der Blick in die Verordnung des Bundes zeigt: Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten zukünftig Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6-20 km/h mit bis zu 55 kg Eigengewicht, 70 cm Breite und 2 m Länge. “Klein” ist also relativ, denn Fahrzeuge dieser Größe sind für Fußgänger*innen, besonders für Kinder, durchaus eine große Gefahr.
Wir werden deshalb zukünftig auf eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen, wie sie das Bundesverkehrsministerium durchaus ermöglicht bzw. für Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h sogar vorschreiben will, grundsätzlich verzichten. Der Schutz von Fußgänger*innen ist für uns ein solch hohes politisches Gut, dass wir hier erst gar keine fehlerhaften Annahmen ermöglichen werden.
Wir wissen, dass es in anderen Städten hiervon abweichende Regelungen geben und diese eingeführte Praxis zu Fehlverhalten auf unseren Gehwegen führen wird. Deshalb werden wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass Elektrokleinstfahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit generell nicht auf Gehwegen gefahren werden dürfen, sondern Gehwege auch zukünftig ein sicherer Ort für Fußgänger*innen bleiben.
Bei dieser Gelegenheit werden wir auch darauf hinwirken, dass Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt der Elektromotor immer wieder durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden aktiviert werden muss, ähnlich wie Pedelecs als Fahrrad eingestuft werden.
SICHERE FAHRWEGE FÜR ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE!
Wir sehen die Zukunft der Elektrokleinstfahrzeuge auf sicheren Radverkehrsanlagen, wie Fahrradstraßen und Protected Bike Lanes und werden auch zukünftig für deren zügigen und fokussierten Ausbau stehen. In Nebenstraßen sehen wir Elektrokleinstfahrzeuge im gemischten Verkehr auf der regulären Fahrbahn.Wir wissen, dass Elektrokleinstfahrzeuge keine Knautschzone haben und deshalb die Fahrt im gemischten Verkehrs als gefährlich empfunden werden könnte, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer*innen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Wir werden deshalb zukünftig verstärkt auch in Nebenstraßen Geschwindigkeitsverstöße feststellen und setzen uns gegenüber dem Bund für eine deutliche Erhöhung der Bußgeldsätze ein.
SICHERES PARKEN FÜR ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE!
Wir werden zukünftig nicht akzeptieren, dass Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt werden. Dem wird unter anderem dadurch Nachdruck verliehen, indem wir bspw. Sharing-Anbietern in den für uns obligatorischen Konzessionen mit einer Generalhaftung für den Missbrauch von Gehwegflächen klare Grenzen aufzeigen.
Gleichzeitig werden wir aber ordentliche Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge fördern. Wir werden im Kreuzungsbereich von Nebenstraßen ab der III. Ordnung (und unterhalb) Flächen, die derzeit Autoparkplätze sind, für Elektrokleinstfahrzeuge verbindlich reservieren. Wir werden dabei baulich sichtbare Abschnitte schaffen, die an den ohnehin freizuhaltenden 5 Meter-Schutzbereich der Kreuzungsmündung anknüpfen. Wir halten hierbei mindestens 31 Stellplätze pro 1000 Einwohner Tagbevölkerung für eine attraktive Anfangsgröße und werden bei einer Übernutzung zeitnah und vorrangig neue Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge ausweisen.
ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE ALS TEIL DES ÖKOVERBUNDES
Elektrokleinstfahrzeuge sind insbesondere im Berliner Umland ein gutes Mittel, um die Fahrt dort fortzusetzen, wo Bus und Bahn kein oder nur ein eingeschränktes Angebot bieten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Elektrokleinstfahrzeuge in der zukünftigen Fahrzeugbestellung ihren angemessenen Raum finden und in der Tarifstruktur möglichst kostenlos berücksichtigt werden. Wir behalten uns hierbei aber technische Maße vor, welche die maximalen Maße des Bundesverkehrsministeriums deutlich unterschreiten.
KLARE REGELN AUCH FÜR SHARINGANBIETER
Schon jetzt ist erkennbar, dass Anbieter, die Elektrokleinstfahrzeuge zum (kurzfristigen) Verleih anbieten, eine wichtige Rolle spielen werden. Deshalb ist es notwendig, auch hier klare Regeln zu setzen.
Nutzungs- und Fahrzeugdaten, die Sharinganbieter erheben, sind ein wichtiges Gemeingut, um die Verkehrswende effektiver zu gestalten und wissenschaftlich auswerten zu können. Wir erwarten, dass diese Daten zukünftig anonymisiert anhand der Mobility Data Specification veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden wir im Konzessionswesen sicherstellen, dass für Elektrokleinstfahrzeuge auf ökologische Stromversorgung zurückgegriffen wird, Batterien nur ökologisch und unter menschenrechtlichen Kriterien nachweislich tadellos hergestellt werden und die Fahrzeuge selbst langlebigen und nachhaltigen Standards entsprechen.
Wir werden zukünftig von Sharinganbietern Abgaben erheben. Diese Abgaben werden sich maßgeblich danach richten, wie viele Fahrzeuge am Start sind und vor allen Dingen in welchem Geschäftsgebiet diese operieren. Sharinganbieter, die mit einer angemessenen Anzahl von Fahrzeugen auch Fahrten in den Außenbezirken und damit neue Mobilität allen Berliner*innen ermöglichen, werden hierbei keine Gebühren begleichen müssen. Rosinenpickerei hingegen, die darauf abzielt, in möglichst risikolosen Geschäftsgebieten hippe Mobilität nur wenigen zugänglich zu machen, ist ein eher eingeschränkter Beitrag zur Verkehrswende. Die erhobene Abgabe werden wir zur Errichtung von Infrastruktur für Elektrokleinstfahrzeuge in den Außenbezirken verwenden.
VERKEHRSWENDE - ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE GEHÖREN DAZU!
Elektrokleinstfahrzeuge haben das Potential, viele Menschen in unserer Stadt dazu zu bewegen, auf das Auto zu verzichten. Wir setzen klare Regeln, die dazu beitragen, dass dieser Teil der Verkehrswende ein positiver Beitrag wird.
Antragsteller:
Matthias Oomen, KV Charlottenburg-Wilmersdorf